Schwarzbauten in OverathStadt will Prozesskosten von Kläger tragen lassen

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Die meisten Bewohner in Klef müssen weiter bangen.

Overath – Der Streit um die Zukunft der Schwarzbauten an der Agger bei Overath-Klef ist doch noch nicht vorbei. Gut einen Monat nach dem Einlenken der Stadt im Fall von Anlieger-Sprecher Thomas Oelschläger ist der Konflikt wieder entbrannt.

Dabei geht es sowohl um die Zukunft der anderen Klef-Bewohner als auch um Prozesskosten des Sprechers. Oelschläger wirft Bürgermeister Christoph Nicodemus und seinem Bau-Beigeordneten Thorsten Steinwartz in einem offenen Brief vor, sich „erneut hinter einem für uns nicht nachvollziehbaren Klein-Klein“ zu verstecken.

Bürgermeister: „Stehe für Willkür nicht zur Verfügung“

Diesen Vorwurf und weitere Kritikpunkte weisen der parteilose Verwaltungschef und sein der CDU angehörender Bau-Beigeordneter entschieden zurück. Verursacht worden sei die ganze Klef-Misere schließlich nicht durch die Stadt, sondern durch Bauherren und Bewohner der Schwarzbauten. Im Redaktionsgespräch mit dieser Zeitung kündigt Nicodemus an, bei seiner Linie zu bleiben. Die Stadt müsse Bundes- und Landesrecht umsetzen. Der Bürgermeister: „Ich schätze unser Rechtssystem und stehe für Willkür nicht zur Verfügung. Auch nicht durch medialen Druck!“

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Bürgermeister Christoph Nicodemus (mit Krawatte) und Beigeordneter Thorsten Steinwartz (l.) im Redaktionsgespräch.

In Sachen Prozesskosten im Fall Oelschläger hat der Anwalt der Stadt in einem Schreiben an das zuständige Verwaltungsgericht Köln angeregt, dass die Kosten des Verfahrens dem Kläger, also Oelschläger, aufzuerlegen seien. Denn es sei ausschließlich sein Verschulden, dass das wichtige Dokument, das seinen Fall vor einem Monat um 180 Grad gedreht habe, so spät aufgetaucht sei.

Streit um Gedächtnisprotokoll

Dieses Dokument ist wie berichtet ein Gedächtnisprotokoll. In dem auf Mai 2021 datierten Papier hatte Oelschläger niedergeschrieben, dass ihn der frühere Bürgermeister Andreas Heider (CDU) mündlich in dem Glauben bestärkt habe, er werde dauerhaft in Klef wohnen bleiben können. Heider hatte diese Darstellung am 17. Juni 2021 mit seiner Unterschrift bestätigt, ebenso ein vormaliger Beigeordneter.

Nicodemus nahm das Protokoll, das er nach eigenem Bekunden „trotz mehrerer Nachfragen“ erst am 4. Mai 2022 erhielt, zum Anlass, seine Ordnungsverfügung gegen Oelschläger zurückzunehmen. Der Bürgermeister schrieb am 5. Mai in einer Presseerklärung: „Auch wenn der rechtliche Wert einer derartigen mündlichen Aussage gegen null tendiert, entsteht hierdurch eine geänderte Situation.“ Denn in dem konkreten Fall habe sich das Ehepaar an den damaligen Bürgermeister und den Ersten Beigeordneten gewandt, bevor es eine „wirtschaftliche Disposition getroffen hat. In diesem Falle ist Vertrauen entstanden, das entsprechend zu berücksichtigen ist.“

Was ist mit den anderen Bewohnern?

Oelschläger wirft nun seinerseits der Overather Stadtverwaltung vor, von sich aus niemals nach dem Papier gefragt zu haben. Er selbst sei in der ganzen Aufregung einfach davon ausgegangen, die Verwaltung besitze das Dokument bereits. Seinen Irrtum bedauere er nachträglich sehr. Dass sie nie nach dem Papier gefragt hätten, bestreiten Nicodemus und Steinwartz energisch: Gleich mehrfach sei dies der Fall gewesen.

Der zweite Aspekt in dem Konflikt ist die Zukunft der übrigen Klef-Bewohner in den insgesamt zwölf Häusern. Oelschläger verweist auf sein Protokoll, in dem Heider bescheinigt habe, dass auch „für die anderen an der Agger“ eine 25-jährige Duldung mit Chance auf Verlängerung geplant gewesen sei. Er fragt: „Reicht das etwa nicht?“

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Nein, antworten Nicodemus und Steinwartz. Jeder einzelne Fall werde einzeln geprüft werden. Nicodemus: „Jetzt werden die Unterlagen angefordert, die für die individuellen Ermessensentscheidungen erforderlich sind.“ In dem Zusammenhang weist er auch darauf hin, dass auch mit dem Protokoll „keine Zusicherung auf ein lebenslanges Wohnrecht“ vorliege. Eine Zusage, die einen solchen Eindruck vermitteln könnte, sei zudem nicht übertragbar oder vererbbar. Nicodemus: „Handeln jenseits von Recht und Gesetz ist Willkür.“ Er wiederholt aber auch: Es sei keinesfalls daran gedacht, dass Bewohner Knall auf Fall ausziehen müssen.

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