Abo

OverathWarum das Ladenlokal an der Siegburger Straße gesperrt ist

2 min
Zu sehen ist ein Geschäft, das mit einem orangefarbenen Aufkleber als gesperrt markiert ist.

Seit Dezember ist das Ladenlokal an der Siegburger Straße in Overath gesperrt.

Eigentümer möchte sich nicht dazu äußern, warum Ladenlokal an der Siegburger Straße in Overath gesperrt ist – Übrige Teile des Gebäudekomplexes nicht betroffen.

Wer in Overath in den vergangenen Monaten an der ehemaligen Schülerhilfe in der Siegburger Straße 3 vorbeigekommen ist, der wird bemerkt haben, dass ein Teil des Gebäudes gesperrt wurde. Auf einem grellen orangefarbenen Aufkleber ist zu lesen, dass „Betreten und Nutzung verboten“ sind.

Was dahinter steckt? Auf Anfrage teilt die Overather Stadtverwaltung dazu mit, dass die Sperrung aufgrund einer fehlenden Baugenehmigung für Umbauarbeiten geschehen sei. Die Sperrung bleibe so lange bestehen, bis eine entsprechende Baugenehmigung vorliege, so Stadtsprecherin Sissy Fielstette. Voraussetzung für solch eine Baugenehmigung wäre laut Stadt das nachträgliche Einreichen eines vollständigen und genehmigungsfähigen Bauantrags.

Keine Genehmigung vorhanden

Bereits im Dezember 2025 veranlasste das Amt für Bauplanung und Bauordnung der Stadtverwaltung die Sperrung des Gebäudeteils. Auslöser soll das Durchführen von Bauarbeiten ohne eine entsprechende Genehmigung gewesen sein. Im Inneren ist bis auf Malerfolien und Alu-Flexrohre nicht viel zu sehen. Die Verfügung bestehe bereits seit dem 18. Dezember vergangenen Jahres.

Von der veranlassten Sperrung ist jedoch nicht das ganze Gebäude, sondern lediglich der Bereich der ehemaligen Schülerhilfe betroffen. Wohnungen, Augenarztpraxis und Gastronomie wurden nicht gesperrt. Laut der Stadt ist für das Gebäude die Schaffung von vier Wohneinheiten geplant.

Der Besitzer des Gebäudes möchte sich auf Anfrage dieser Zeitung nicht zu der aktuellen Situation äußern.

Eine solche Sperrung diene laut Stadtverwaltung der Durchsetzung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Sie werde grundsätzlich in Fällen veranlasst, in denen keine Genehmigung vorliege.