Quarantäne trotz negativem TestOrdnungsamt überwachte Paar aus Overath

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Symbolbild

Rhein-Berg – Eigentlich sollten Menschen bei uns lediglich mit einem positiven Corona-Testergebnis umgehend in Quarantäne geschickt werden. Eigentlich. Helmut Amelung und Anne Zielke ist es jedoch genau andersherum ergangen. Ihre PCR-Tests waren negativ – und trotzdem standen kurz darauf Ordnungshüter vor der Tür des Overather Paars, um die Einhaltung von dessen Quarantäne zu überprüfen.

„Auch das negative Testergebnis konnte die Mitarbeiter des Overather Ordnungsamts nicht beeindrucken“, sagt Amelung im Gespräch mit dieser Zeitung. „Sie hatten ihre Anweisung vom Kreisgesundheitsamt erhalten.“

Schnelltest war fälschlicherweise positiv

Beim Kreis kann man sich das nicht so recht erklären. Sollte etwa das Testergebnis vom Labor nicht korrekt übermittelt worden sein? Mehrere Tage wurde nach dem Fehler gesucht. Jetzt lässt sich der Vorgang einigermaßen rekonstruieren: Helmut Amelung und Anne Zielke hatten zunächst einen Schnelltest gemacht, und von denen hatte einer ein positives Ergebnis gebracht. Positive Testergebnisse werden automatisch vom Test-Labor an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet.

Schnelltest-Lage

5409 Corona-Antigentests wurden am Donnerstag in den Schnellteststellen im Rheinisch-Bergischen Kreis durchgeführt, wovon 34 Testergebnisse positiv waren (0,6 Prozent). Wie viele der positiven Schnelltests durch den folgenden PCR-Test, der laut Kreis in einem solchen Fall vorgesehen ist, nicht bestätigt wurden, ließ sich bis Redaktionsschluss nicht ermitteln. (wg)

Laut geltenden Quarantäneverfügung, beginnt eine Quarantäne, sobald der Betroffene von seinem positiven Testergebnis erfährt. Die Ergebnisse der nicht ganz so sicheren Schnelltests aber sollen, und darauf weist ja auch der Kreis wie berichtet täglich hin, durch einen genaueren PCR-Test überprüft werden. Genau das haben auch Anne Zielke und Helmut Amelung gemacht. Ergebnis: Der PCR-Test ergab ein negatives Testergebnis. Auch dieses wird im Normalfall automatisch an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet. Damit müsste dieses die Quarantäne auch wieder aufheben. Denn Paragraf 14 der Corona-Test- und Quarantäne-Verordnung sieht das so vor.

Fehler bei Anpassung der „Quarantänezeit“

Offenbar aber ist genau das nicht erfolgt. Es gab in diesem Einzelfall einen Fehler bei der Anpassung der „Quarantänezeit“, räumt eine Sprecherin des Kreises auf Nachfrage ein. So erhielt das Overather Paar nicht nur Anrufe vom Kreisgesundheitsamt, sondern – veranlasst durch das Gesundheitsamt, das das Ordnungsamt vor Ort über die jeweils aktuellen Quarantänefälle informiert – auch Besuch von Ordnungsamtsmitarbeitern. Allerdings sei der Fehler korrigiert worden, so die Sprecherin des Kreises.

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Für Helmut Amelung und Anne Zielke wäre die Quarantäne zwischenzeitlich ohnehin längst ausgelaufen gewesen. So freuen sie sich, wenigstens jetzt die Frühlingssonne bei Wanderungen und Spaziergängen auch jenseits der Grundstücksgrenze genießen zu können.

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