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Raubüberfall in BurscheidAussage unter Tränen im Landgericht

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Landgericht Köln

Landgericht und Amtsgericht Köln. (Symbolbild)

Burscheid – Unter Tränen sagte gestern im Landgericht Köln die Kassiererin eines Lebensmittelgeschäfts in Burscheid aus, die im Vorjahr überfallen worden ist. Die 20-Jährige wurde nach eigener Aussage mit einer Schusswaffe bedroht und aufgefordert, dem Täter die Geldscheine aus ihrer Kasse zu überreichen. Der Räuber hätte mit einer schwarzen Pistole auf ihren Kopf gezielt. Zitternd sei sie der Anweisung gefolgt. Vor dem Landgericht beschrieb die Burscheiderin, wie sie während des Überfalls dachte, jener 5. Mai würde ihr letzter Tag sein.

Angeklagter will nicht erkannt werden

Der Angeklagte Lars B. (Name geändert) verhielt sich währenddessen ruhig. Obwohl er am ersten Verhandlungstag schon ausgiebig über sein Leben berichtet hatte, achtete er am Mittwoch penibel darauf, nichts zu sagen – denn die Kassiererin könnte ihn an seiner Stimme erkennen. Der Täter soll eine schwarze Mütze, einen schwarzen Mund-Nasenschutz und schwarzen Pullover getragen haben. Nur die Augenpartie konnte die junge Frau sehen. Diese prägte sich offenbar in ihr Gedächtnis ein.

Der Vorfall im Lebensmittelgeschäft habe ihr Leben verändert. Die 20-Jährige kündigte ihren Job und traute sich abends nicht mehr allein auf die Straße. Fremde habe sie nur noch als Täter sehen können.

Täter auf Fotos identifiziert

Später bei der Polizei hatte sie Lars B. aus einer Auswahl von acht Fotos identifiziert. Sie selbst sagte, wenn sie seine Stimme nun erneut hören könnte, wäre sie sich zweifelsfrei sicher, es handele sich um den Täter. Doch der Angeklagte schwieg.

Von der Polizei wurde ein weiterer Zeuge in den Gerichtssaal gebracht. Er hatte auf Kontaktversuche der Beamten und eine Ladung des Richters nicht reagiert. Nun wurde er vorgeführt, denn er hatte am Abend des Überfalls eine Beobachtung gemacht. Lars B. – ebenfalls in der Nachbarschaft wohnend – sei kurz vor dem dank eines Kassenbons auf 20.59 Uhr datierten Überfall mit seinem Fahrrad zu jenem Geschäft gefahren. Das habe er als sein Ziel genannt. Als er wiederkam, habe er keinen Einkauf sichtbar bei sich getragen und aufgeregt gewirkt – ob wegen einer begangenen Straftat oder der Anstrengung des Fahrradfahrens ist offen.

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Da der Zeuge selbst nicht zur Polizei ging, stellte die verängstigte Kassiererin eigene Ermittlungen an, las den Namen des beschuldigten Nachbarn vom Klingelschild ab und gab die Informationen einer Ermittlerin weiter. Auch im Gerichtssaal sagte der Zeuge wenig und widersprach sich teils – ein gefundener Angriffspunkt für die Verteidigung. Doch seine Angaben und die eines weiteren Nachbarn lieferten Indizien dafür, dass Lars B. zur Tatzeit im Supermarkt hätte sein können.

Auch die Echtheit der von der Kassiererin beschriebenen Schusswaffe schien in Frage zu stehen, gleichwohl sie ihren Zweck während des Überfalls verständlicherweise erfüllt hatte.

In Koblenz ist Lars B. bereits für einen anderen Überfall auf eine Filiale derselben Kette verurteilt worden. Mit einem Urteil und damit der Antwort auf die Frage, ob Lars B. der Täter im Fall der räuberischen Erpressung des Lebensmittelgeschäfts ist, kann am 30. August gerechnet werden.