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TrockenheitBezirksregierung schränkt Wasserentnahme aus der Agger in Rhein-Berg ein

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Die Agger in einem Waldgebiet in Overath.

Auch aus der Agger (Foto, hier bei Overath) und der Wupper darf kein Wasser mehr gepumpt werden

Wasser aus der Agger abzupumpen ist ab Montag (6. Juli) verboten. Verstöße kosten laut Bezirksregierung bis zu 50.000 Euro.

Nach den Bächen, kleineren Flüssen und Seen ist jetzt auch die Agger von einem Wasserentnahmeverbot betroffen. Die Bezirksregierung Köln hat am Freitag angekündigt, dass ab Montag, 6. Juli, kein Wasser mehr mit Pumpen, Saugvorrichtungen oder fahrbaren Behältern aus Agger, Sieg, Erft, Rur und Wupper entnommen werden darf. Hintergrund sind die anhaltende Trockenheit und ungewöhnlich niedrige Pegelstände.

Der Rheinisch-Bergische Kreis hatte bereits zum 1. Juli eine Allgemeinverfügung für die Gewässer in seiner Zuständigkeit erlassen. Die Agger und die Wupper waren davon zunächst ausgenommen, weil hier die Bezirksregierung als Obere Wasserbehörde zuständig ist. Diese Lücke ist nun geschlossen.

Erlaubt bleibt weiterhin das Schöpfen kleiner Wassermengen mit Eimern

Nach Angaben der Bezirksregierung liegen die Wasserstände vieler Flüsse bereits jetzt auf einem Niveau, das sonst erst im Spätsommer erreicht wird. Sollten die Niederschläge weiter ausbleiben, fehlten den Gewässern Reserven für die kommenden Monate. Das gefährde den Lebensraum von Fischen, Kleintieren und Pflanzen sowie die Selbstreinigungskraft der Flüsse. Auch kurze Starkregen änderten daran wenig, da sie die Pegel nur kurzfristig ansteigen ließen und zudem Schlamm sowie Laub in die Gewässer spülen könnten.

Erlaubt bleibt weiterhin das Schöpfen kleiner Wassermengen mit Eimer oder Gießkanne sowie das Tränken von Vieh. Bereits genehmigte Wasserentnahmen sind ebenfalls von dem Verbot ausgenommen. Wer gegen die Allgemeinverfügung verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen. Die Regelung gilt zunächst bis zum 30. September.