Rhein-Berg – Eine harte Nuss zu knacken hatte das Bensberger Schöffengericht. Auf einem von mehreren Mietparteien bewohnten Gehöft in ländlicher bergischer Idylle war ein Auto nachts ausgebrannt. Es brannte am 5. Oktober 2016, doch erst anderthalb Jahre später wurde der mutmaßliche Brandstifter angezeigt, nachdem ihn Zeugen vom Hörensagen belastet hatten. Zur Wahrheitsfindung lud das Gericht neun Zeugen vor, doch nach Aussage Nummer fünf reichte es: Staatsanwalt und Verteidiger beantragten Freispruch, den das Gericht auch verkündete.
„Das Einzige, was wir sicher wissen, ist, dass ein Auto gebrannt hat“, fasste Schöffenrichterin Birgit Brandes das Ergebnis der Beweisaufnahme zusammen. Alles andere sei im Nebel geblieben, zu widersprüchlich seien die Zeugenaussagen gewesen. Aufgekommen war der Verdacht gegen Bewohner Dieter D. (57/alle Namen geändert), nachdem Autobesitzerin Claudia C. ihre alten Nachbarn, die Eheleute Heinrich und Helga H., beim Einkaufen getroffen hatte. Beide Parteien hatten in ihrer Zeit auf dem Gehöft nicht nur miteinander, sondern auch mit dem Vermieter und mit dem Angeklagten im Streit gelegen. Nach ihrem Wegzug entdeckten sie ihre Zuneigung füreinander. Die Eheleute H. erzählten Autobesitzerin Claudia C., dass Dieter D. ihnen gegenüber zugegeben habe, einen Grillanzünder auf dem Vorderreifen des Wagens angezündet zu haben.
„Wir hatten Angst“, so Bewohner
Dieter D., mehrfach wegen Diebstahls und Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorbestraft, bestritt den Vorwurf vor Gericht nachdrücklich: „Ich war es nicht. Ich habe die Feuerwehr gerufen!“ Und: „Nur weil ich vorbestraft bin, lasse ich mich doch nicht dazu hinreißen, ein Auto anzuzünden.“ Seine Erklärung für die Beschuldigung: Intensiver Clinch in der Nachbarschaft. „Das war damals ein Irrenhaus.“ Claudia C. sei als Autofahrerin und Schäferhundebesitzerin rücksichtslos gewesen, Helga H. ebenfalls ein Problemfall: „Sie hasst Kinder und Homosexuelle und sie liebt Alkohol und Adolf Hitler.“ Dagegen beschrieb Autobesitzerin Claudia C. den Angeklagten als den Problemfall. Er habe alle gegeneinander aufgehetzt und sie einmal mit einem Elektroschocker bedroht.
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Hörensagen-Zeuge Heinrich H. gab an, er sei in der Brandnacht zum Angeklagten Dieter D. in die Wohnung gegangen. Dort habe ihm Dieter D. erzählt, dass er den Grillanzünder auf dem Reifen deponiert habe. Warum Heinrich H. das so lange für sich behalten habe? „Wir hatten Angst.“
Sah aus wie bei „Alarm für Cobra 11“
Warum er aber, wenn er doch Angst gehabt habe, mitten in der Nacht in die Wohnung des Angeklagten gegangen sei, konnte er nicht so richtig erklären. Auch seine anfängliche Angabe im Prozess, er habe den Gehöft-Eigentümer, Vermieter Wolfgang T., niemals beim Bauamt angezeigt, präzisierte er auf intensive Nachfrage und Drohung mit Akteneinsicht: „Ich war nicht beim Bauamt, sondern beim Ordnungsamt.“
Sodann trat seine Ehefrau Helga H. (65) auf den Plan. Auf dem Gehöft habe eine Art „Denver-Clan“ geherrscht, bei dem der Angeklagte gemeinsam mit dem Ehemann des Vermieters das Sagen habe. Sie habe aber nichts gegen Homosexuelle. Sie kenne sogar welche. Auch sei sie nicht wegen des Hitler-Grußes in der Öffentlichkeit verurteilt worden – tatsächlich war ein entsprechendes Verfahren gegen sie eingestellt worden. Helga H. sagte, ihr gegenüber habe der Angeklagte die Tat schon einen Tag vorher angekündigt. Als das Auto tatsächlich brannte, habe das ausgesehen wie in „Alarm für Cobra 11“.
Vermieter Wolfgang T. schließlich gab an, dass das „Betriebsklima“ mit den Parteien Martha C. und Eheleuten H. sehr schlecht gewesen sei. Nach deren Auszug habe es sich sehr verbessert. Jedenfalls diese letzte Aussage wirkte auf den unbeteiligten Zuhörer plausibel.



