ProzessMann wegen schweren sexuellen Missbrauchs in Rösrath vor Gericht

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Eine Ausgabe der Strafprozessordnung (StPO) steht in einem Verhandlungssaal. (Symbolbild)

Ein 22-Jähriger musste sich vor dem Bensberger Jugendschöffengericht wegen schweren sexuellen Missbrauchs verantworten. (Symbolbild)

Der 22-jährige Angeklagte hatte die ihm vorgeworfene Tat gestanden.

Das Bensberger Jugendschöffengericht hat am Donnerstag einen 22-jährigen Angeklagten wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes verwarnt und ihm hundert Sozialstunden aufgegeben. Über seinen Verteidiger hatte der Mann gestanden, im August 2019 in einer Wohnung in Rösrath an einem zwölfjährigen Jungen den Analverkehr vollzogen zu haben.

Verteidiger Dr. Karl-Christoph Bode: „Der Vorwurf stimmt.“ Dass es „einvernehmlich“ geschehen sei, spiele keine Rolle, da der Betroffene einfach noch zu jung gewesen sei. Die Staatsanwältin forderte nach der einstündigen Verhandlung, bei der das Kind nicht angehört wurde, genau die Zahl von Sozialstunden, die das Gericht am Ende auch verhängte. Dabei räumte sie ein, dass ihr ein derart milder Antrag angesichts der Tat nicht leicht falle.

Bergisch Gladbach: Angeklagter stammt aus zerrütteten Familienverhältnissen

Der Angeklagte stammt selbst aus völlig zerrütteten Verhältnissen und ist seit dem fünften Lebensjahr in Erziehungsheimen oder Pflegefamilien im Bergischen Land aufgewachsen, nach dem Urteil eines psychiatrischen Sachverständigen zum Teil in völlig ungeeigneten Einrichtungen.

Er besuchte eine Förderschule und ist intelligenzgemindert; möglicherweise wurde er in einer Pflegefamilie selbst Missbrauchsopfer. Zur Tatzeit war er obdachlos und bei einem Bekannten untergekommen. Seit dem einen Vorfall, der aktenkundig wurde, weil zwei andere Übernachtungsgäste ihn meldeten, ist er in sexualstrafrechtlicher Hinsicht nicht mehr auffällig geworden.

Sowohl die Staatsanwältin als auch Richter Ertan Güven wiesen darauf hin, dass es unter den gegebenen Umständen bei der Anwendung von Jugendstrafrecht darum gehe, eine erzieherisch sinnvolle Lösung zu finden. Dem Angeklagten, der inzwischen mit einer deutlich älteren Frau in Köln zusammenlebt, wurde verminderte Schuldfähigkeit zugutegehalten. Wäre er voll schuldfähig nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt worden, hätte die Mindeststrafe zwei Jahre Haft gelautet.

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