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Nach Tat Spuren verwischtAus der Mordanklage wird Körperverletzung mit Todesfolge

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In diesem Haus starb das Opfer an seinen Verletzungen.

  1. Verurteilt wird der 29-Jährige Autoverkäufer voraussichtlich wegen Körperverletzung mit Todesfolge.
  2. Zudem forderte die Staatsanwaltschaft die Unterbringung des schwer Drogenabhängigen in einer Entziehungsanstalt.
  3. Der Angeklagte hatte am 15. Oktober 2019 einen 42-Jährigen in seiner Wohnung ein Messer in den Oberschenkel gerammt.

Köln/Rösrath – Angeklagt war der Rösrather (29) wegen Mordes. Nach den Schlussvorträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung am Freitag ist nun aber klar: Verurteilt wird der Autoverkäufer voraussichtlich wegen Körperverletzung mit Todesfolge.

Sieben Jahre und drei Monate forderte die Staatsanwaltschaft für den 29-Jährigen, der sich in seinen letzten Worten für seine Tat bei den Angehörigen des Opfers entschuldigte: „Ich hoffe, die Familie kann mir irgendwann verzeihen“, sagte der Angeklagte. Zudem forderte die Staatsanwaltschaft die Unterbringung des schwer Drogenabhängigen in einer Entziehungsanstalt.

Spuren gewischt und dann geflohen

Der Angeklagte hatte am 15. Oktober 2019 einen 42-Jährigen in seiner Wohnung ein Messer in den Oberschenkel gerammt. Das Opfer verblutete wenig später an einer eröffneten Arterie. Wegen der starken Blutung habe der Angeklagte dann mit dem Begleiter des Opfers „Rettungsbemühungen entfaltet“. So sei versucht worden mit mehreren Gürteln das Bein abzubinden, aber ohne Erfolg.

Allerdings, so der Staatsanwalt, erschienen die „Rettungsbemühungen in einem ungünstigen Licht“. Denn die einzig richtige Lösung, wie vom Opfer gefordert einen Krankenwagen zu rufen, habe der Angeklagte verweigert. Ob dem 42-Jährigen noch zu helfen gewesen wäre, blieb im Prozess offen. Stattdessen hatte der 29-Jährige sein Opfer in eine Decke geschlagen und mit einem Begleiter in den Keller geschafft – angeblich, um ihn in ein Krankenhaus zu bringen. Im Keller stellte der Angeklagte fest, dass der 42-Jährige keinen Puls mehr hatte, ließ ihn zurück „und richtete den Blick nach vorn. Das Nachtatverhalten zeigt eine gewisse kriminelle Energie“, so der Staatsanwalt. Denn der Angeklagte begann seine Spuren zu verwischen und floh.

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Auch die Verteidiger Marc Piel und Dietmar Bonn forderten eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Anders als die Staatsanwaltschaft plädierten sie auf einen minder schweren Fall. Piel forderte eine Freiheitsstrafe, „die es dem Mandanten ermöglicht, mit der Therapie alsbald zu beginnen – Punkt.“