Gericht stellt Verfahren einRösrather Rentner wegen Geldwäsche angeklagt

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Ein Mitarbeiter eines Paketdienstes bei der Auslieferung (Symbolfoto).

Bergisch Gladbach/Rösrath – Ein 74-jähriger Rentner, der zusammen mit seinem schwerbehinderten Sohn mit einer kleinen Rente in einer kleinen Wohnung in Rösrath lebt, hat sich vor dem Bergisch Gladbacher Amtsgericht unter dem Verdacht der „Geldwäsche“ verantworten müssen. Allerdings wurde das ein kurzer Prozess: Richterin Birgit Brandes stellte das Verfahren gegen den Senior mit dem bis dahin untadeligen Lebenswandel wegen geringer Schuld ohne Buße ein.

Der Begriff „Geldwäsche“ ist in dem Fall für den Laien ein bisschen irreführend, denn bei John K. (Namen geändert) ging es nicht um das Waschen beispielsweise von Drogengeldern, sondern um das Verstecken von Beutestücken, die andere zuvor ergaunert hatten.

Angeklagter wunderte sich über Bitte der Freundin

Natascha, eine Internet-Bekanntschaft, hatte John wiederholt gebeten, Pakete mit Warenlieferungen zuhause anzunehmen und sie dann nach Russland zu schicken. Das kam John zwar ein bisschen spanisch vor, zumal es die Waren, Technik-Teile beispielsweise, auch in Russland gebe, doch dennoch tat er seiner Digital-Bekannten mehrfach den Gefallen.

Dass der Warenlieferung zu ihm ein Betrug am Händler vorangegangen sei, habe er nicht gemerkt. „Woher hätte ich wissen sollen, dass etwas nicht in Ordnung ist?“, fragte er. Die Waren seien anscheinend bezahlt gewesen, in den Paketen seien nur Lieferscheine gewesen, keine Rechnungen.

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Der Staatsanwalt wies ihn darauf hin, dass er, argwöhnisch wie er war, die ergaunerten Güter nicht hätte weiterleiten dürfen. Gleichwohl stimmte auch der Ankläger der Einstellung zu.

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