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Nächtlicher VerkehrsunfallRösrather überschläügt sich mit Auto und wird verletzt

Lesezeit 2 Minuten
Ein Pkw Skoda liegt auf dem Dach auf der Straße Am Sommerberg in Rösrath-Forsbach.

Auf dem Dach blieb der Skoda des 36-Jährigen Rösrathers nach dem Unfall am Montagabend (27. Mai) liegen.

Alkoholisiert war laut Polizei der 36-Jährige Mann, der sich am Montagabend (27. Mai) in Rösrath-Forsbach mit seinem Skoda überschlug.

Die Fenster sind geborsten, die Türe von Ersthelfern geöffnet. Laut Polizei glücklicherweise nur leicht verletzt worden ist am Montagabend (27. Mai) ein 36-jähriger Rösrather, der gegen 22.25 Uhr auf der der Straße Am Sommerberg in Richtung Rösrath-Forsbach fuhr und dabei mit seinem Skoda nach rechts von der Fahrbahn abkam.

„Der Fahrer touchierte einen am rechten Fahrbahn geparkten Opel und überschlug sich anschließend mit seinem Fahrzeug“, so Carina Höfelmanns von der Pressestelle der Kreispolizei. Auf dem Dach blieb das Auto schließlich liegen. „Ersthelfer eilten dem 36-Jährigen umgehend zu Hilfe und befreiten ihn aus dem Pkw“, so Höfelmanns.

Nachdem der Fahrer den Alkoholkonsum einräumte, ergab ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest einen Wert von rund 1,2 Promille
Carina Höfelmanns, Pressestelle der Polizei Rhein-Berg

Bei der anschließenden Unfallaufnahme nahmen die Polizeibeamten  laut Polizeibericht Alkoholgeruch im Atem des Rösrathers wahr. „Nachdem dieser den Alkoholkonsum einräumte, ergab ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest einen Wert von rund 1,2 Promille“, so Carina Höfelmanns von der Polizeipressestelle.

Der leicht verletzte 36-Jährige wurde zur weiteren Behandlung und zur Blutprobenentnahme laut Polizei ins Krankenhaus gebracht. „Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden“, so Carina Höfelmanns. Der Gesamtschaden werde aktuell auf einen unteren fünfstelligen Betrag geschätzt.

Für die Dauer der Unfallaufnahme war die Straße Am Sommerberg zeitweise komplett gesperrt. Den Fahrer erwartet laut Polizeibericht nun ein Strafverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung.