Der 33-Jährige soll einen Mann nach einem Restaurantbesuch mit einem Messer angegriffen und ihn dabei beinahe umgebracht haben.
„Bedaure die Situation“Angeklagter im Fall der Bluttat von Hoffnungsthal streitet Mordvorwurf ab

Soll einen Mann mit einem Messer angegriffen haben: der Angeklagte im Fall der Bluttat von Hoffnungsthal (l.).
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Zunächst prostete der heute 33-Jährige einem unbekannten Paar zu, beglückwünschte den Mann (55) und die Frau zur ausgezeichneten Wahl der Speisen und wollte ihnen dann auch noch die Rechnung bezahlen. Doch der 55-Jährige lehnte ab. Als er und seine Lebensgefährtin das Restaurant verließen und zu ihrem Auto gingen, tauchte der 33-Jährige plötzlich erneut auf, zückte ein Messer und stach auf den 55-Jährigen ein.
Seit Freitag steht der 33-Jährige bereits zum zweiten Mal wegen versuchten heimtückischen Mordes sowie gefährlicher Körperverletzung vor dem Kölner Landgericht — ein erster Verhandlungsversuch war aufgrund der Erkrankung notwendiger Prozessbeteiligter sowie der Ende Januar erfolgten Pensionierung der ehemaligen Vorsitzenden der 11. Großen Strafkammer, Sabine Kretzschmar, nach sechs Verhandlungstagen geplatzt. In dem sogenannten Sicherungsverfahren beantragt die Staatsanwaltschaft die dauerhafte Unterbringung des 33-Jährigen, der mutmaßlich aufgrund einer akuten paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie in schuldunfähigem Zustand handelte.
Der Angeklagte soll das Paar beobachtet haben
Mit einem Essen im Restaurant „Fachwerk Hoffnungsthal“ wollten der 55-Jährige und seine Lebensgefährtin am 17. März 2025 ihren gemeinsamen Jahrestag begehen. Doch in dem Restaurant trafen sie dann auf den „akut psychotischen“ Beschuldigten, der versuchte „auf verschiedene Weisen Kontakt zu ihnen aufzubauen“, wie es in der Antragsschrift hieß.
Der 33-Jährige habe mehrfach seinen Platz im Restaurant gewechselt und das Paar beobachtet. „Er kommentierte ihre Auswahl an Speisen und Getränken mit: ‚Schmeckt gut hier‘, und er prostete ihnen zu“, sagte die Staatsanwältin bei der Verlesung der Antragsschrift. Schließlich habe der Beschuldigte noch angeboten, die Rechnung des Paares für den gesamten Abend zu übernehmen, was der 55-Jährige aber dankend abgelehnt habe. „Dies ließ in dem Beschuldigten starke Aggressionen gegenüber dem Geschädigten aufkommen“, hieß es in der Antragsschrift zu jenem Moment, in dem die Stimmung des Beschuldigten dramatisch kippte.
Mehrfach soll der 33-Jährige auf das Opfer eingestochen haben
Zwar sei der 33-Jährige nach der Zurückweisung zunächst auf Distanz zu dem Paar gegangen, und habe auf Bitten des Eigners sogar das Lokal verlassen müssen. Dennoch habe der 33-Jährige sich weiterhin im Außenbereich aufgehalten und habe das Paar beim Rauchen einer Zigarette durch ein Fenster weiterhin beobachtet.
Als das Paar gegen 21.10 Uhr das Lokal verließ, soll der 33-Jährige bis zum Auto gefolgt sein. „Spätestens zu diesem Zeitpunkt hatte der Beschuldigte den Entschluss gefasst, den Geschädigten mit einem Messer, das er mitführte, anzugreifen, wobei er die Möglichkeit erkannte, dass er ihn dadurch töten könnte“, sagte die Staatsanwältin. Als der Geschädigte sich auf den Beifahrersitz des Autos seiner Partnerin habe setzten wollen, sei der Beschuldigte an ihn herangetreten, habe das Verschließen der Beifahrertür verhindert und mehrfach mit einem Messer auf den Mann eingestochen.
„Ausdrücklich bedaure“ der Angeklagte die Situation
Der jedoch wehrte sich mit allem was er hatte und schlug den 33-Jährigen mit Schlägen und Schreien in die Flucht. Dienlich waren dem 55-Jährigen hierbei auch seine Erfahrungen in der Kampfkunst Karate, die er bis zum 25. Lebensjahr erfolgreich betrieben hatte, wie er später in seiner Zeugenaussage mitteilte. Dennoch war der Mann von mehreren Messerstichen schwer getroffen und drohte zu verbluten. Im Krankenhaus in Köln-Merheim konnte ihm mit mehreren Not-Operationen aber das Leben gerettet werden.
Der Angeklagte behauptete in seiner von Verteidiger Thomas Düber verlesenen Einlassung, dass er von dem 55-Jährigen mit „Du Spinner“, beleidigt und beim Verlassen des Restaurants auch geschlagen worden sei. „Ich habe zu keiner Zeit beabsichtigt, den Geschädigten zu töten“, hieß es in der Einlassung. Er habe sich mit dem Messer nur gegen den 55-Jährigen gewehrt. Und weiter: „Ich bedaure ausdrücklich die Situation und die Verletzungen des Geschädigten.“ Der Prozess ist mit weiteren vier Verhandlungstagen bis Anfang April terminiert.

