Motorradfahrer flüchtet vor PolizeiAcht Monate Haft nach Höllenfahrt durch Rösrath

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Das Amtsgericht in Bergisch Gladbach-Bensberg.

Bergisch Gladbach/Rösrath – Einen 46-jährigen Motorradfahrer aus Rösrath hat das Bergisch Gladbacher Amtsgericht wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens zu acht Monaten Haft verurteilt. Der Mann war mit seinem Zweirad quer durch Rösrath gerast, zum Teil mit Tempo 100 über Gehwege, um sich auf diese Weise einer Polizeikontrolle zu entziehen.

Einen Führerschein hatte er nicht, er stand bei seiner Höllenfahrt über Sülztalplatz und Kölner Straße am Abend des 28. Februar 2021 unter Drogeneinfluss. Die Freiheitsstrafe gegen den 17-fach vorbestraften geständigen Angeklagten setzte das Gericht nicht zur Bewährung aus.

Richter rät, die Zeit bis zum Berufungsprozess zu nutzen

Richter Reinhard Bohn: „Wenn ich jetzt in das Urteil schriebe: »Der Angeklagte wird sich die Verurteilung zur Warnung dienen lassen«, dann wäre das eine glatte Lüge. Das kann ich nicht vertreten.“ Bohn empfahl Gerd H. (Name geändert) aber, in die Berufung zu gehen. Bis dahin werde er erfahrungsgemäß viel Zeit haben, die er dazu nutzen könne, an sich und seinen Problemen zu arbeiten.

Ein Problem von Gerd H. hatte der Richter zuvor mit dessen Haltung „Ich bin der Größte und lasse mir nichts sagen“ beschriebe. Das hatte erst einen Tag zuvor die Bewährungshelferin des Angeklagten bestätigt: Sie habe genau deshalb die Zusammenarbeit mit H. eingestellt und sei deshalb nicht zur Verhandlung gekommen.

Angeklagter blafft Richter an

Auf den Vorhalt des Richters reagierte Gerd H. einigermaßen explosiv, schimpfte laut über den „Quatsch“ und blaffte an anderer Stelle den Richter an: „Da brauchen Sie nicht zu grinsen.“

Der Verteidiger von Gerd H. mühte sich nach Kräften, die Wogen zu glätten. Dass sein Mandant offenkundig nicht wisse, wann es besser sei, kleine Brötchen zu backen, hänge mit seinen psychischen Problemen zusammen, die er nun endlich bereit sei anzugehen. Als Kind in schwierigsten Verhältnissen aufgewachsen, Alkohol- und Drogenkonsum und sexueller Missbrauch inklusive, leide er zudem unter ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung).

Verteidiger bittet um Chance für seinen Mandanten

Diese Probleme wolle er endlich mit einer Therapie an der Wurzel angehen. „Sonst wird er immer wieder eingesperrt und nichts bessert sich.“ Gegenwärtig, so der Verteidiger, stünden die Chancen auf Veränderung vergleichsweise gut, mit einer Partnerin, die zu ihm stehe, und der Chance auf eine regelmäßige Beschäftigung. Deshalb bitte er auch um eine Bewährungsstrafe für seinen Mandanten.

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Dagegen sah die Staatsanwältin angesichts er vielen Vorstrafen keine Chance für eine Bewährung; sie forderte neun Monate Haft. Richter Bohn blieb angesichts des Geständnisses einen Monat unter dieser Forderung – und appellierte dringend an den Angeklagten, die Zeit bis zum Berufungsprozess in Köln tatsächlich sinnvoll zu nutzen.

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