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Prozess
Streit zwischen Rentner und 12-Jährigem – Rentner muss 500 Euro an Kinderdorf zahlen

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Herbstmarkt Rösrath Schloß Eulenbroich

Im beschaulichen Rösrath (das Bild zeigt das Wahrzeichen Schloss Eulenbroich) kam es zum Konflikt zwischen Jung und Alt.

Im Konflikt zwischen einem hupenden Rösrather Rentner und einem 12-jährigen Schüler ist das Verfahren gegen den Älteren eingestellt worden. 

Die Programme kleinerer TV-Sender sind voll mit unrealistischen Schockern à la „Godzilla vs. King Kong“ oder „Urzeit-Hai gegen Tiefsee-Monster“. Im Bensberger Strafgericht geht es da meist beschaulicher zu. Dort gab es jetzt das Stück „Hupender Rentner gegen Hoverboard fahrenden Dreikäsehoch“, und gewonnen hat am Ende keiner. Vielmehr stellte Richterin Pauline Willberg das Strafverfahren gegen den Rösrather Rentner gegen kleines Geld ein.

Am Nachmittag des 15. Januar war der 69-jährige Wolfgang R. (Namen geändert) in seinem Auto in Rösrath auf einem Weg unterwegs, der zwar für den Verkehr freigegeben, aber doch so schmal war, dass er den vor sich rollenden Julian P., einen Zwölfjährigen aus der Nachbarschaft, lieber nicht überholen wollte. Julian war laut Anklage auf einem Hoverboard, einem selbst balancierenden elektrischen Rollbrett, unterwegs. Da Rentner Wolfgang R. an diesem Nachmittag aber in Eile war, hupte er.

Für mich hat es überhaupt keinen Unfall gegeben.
Der Angeklagte

Was dann geschah, darüber gingen die Darstellungen auseinander. Nach den Angaben von Julian bei der Polizei war sein Schreck so groß, dass er stürzte und sich dabei Schürfwunden zuzog. Der alte Mann sei gleichwohl einfach weiter gefahren. Dagegen beteuerte Wolfgang R. seine Unschuld: „Er ist an den Rand gerollt und hat Platz gemacht, sodass ich vorbeikonnte. Für mich hat es überhaupt keinen Unfall gegeben.“

Diese Version beteuerte er in seinem Prozess wegen fahrlässiger Körperverletzung und Unfallflucht gleich mehrfach, dabei aufmerksam beobachtet von der Öffentlichkeit in Gestalt von Julians Opa, einem ebenfalls pensionierten Justiz-Mitarbeiter. Julian wartete derweil in Begleitung seiner Mutter draußen vor der Türe auf den eigenen Zeugenauftritt.

Rentner zahlt 500 Euro ans Kinderdorf Bethanien

Jedoch blieb dieser Auftritt dem Jungen erspart: Zunächst dachte der Staatsanwalt laut darüber nach, ob das Kind denn nun wirklich als Zeuge in die Mangel genommen werden müsse, wo doch nicht sehr viel passiert sei, und dann einigten sich die Juristen darauf, das Strafverfahren nach Paragraf 153a vorläufig einzustellen. Sofern Wolfgang R. jetzt fristgerecht 500 Euro an das Kinderdorf Bethanien zahlt, wird das Verfahren endgültig eingestellt.

Ein Freispruch ist so eine Einstellung nicht — aber auch keine Verurteilung. Vielmehr bleibt der Schuldvorwurf offen, worauf die Verteidigerin ausdrücklich hinwies. Billiger als der 1350-Euro-Strafbefehl, den der Rentner zuvor nicht akzeptiert hatte, ist die Lösung mit der Geldauflage aber auf alle Fälle.