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Eindeutiges SignalRösraths Stadtrat beschließt Begrünung von Flachdächern

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Auf einem Dach wachsen bunte Blumen.

Durch begrünte Flachdächer lassen sich auch extreme Temperaturschwankungen vermeiden.

Die Begrünung von Flachdächern soll das Stadtklima verbessern und zum Hochwasserschutz beitragen.

Eine städtische Satzung soll künftig bei Neubauvorhaben die Begrünung von Flachdächern vorschreiben. Die Stadtverwaltung hat das Regelwerk erstellt, danach sollen flache oder „flach geneigte“ Dächer vollständig zu begrünen sein. Von „flach geneigten“ Dächern ist laut Satzungsentwurf bei einer Neigung bis zu zehn Grad zu sprechen.

Nach reger Diskussion segnete der Planungsausschuss den Vorschlag ab – bei einer Änderung in der Begründung. Die Entscheidung fiel mit großer Mehrheit, damit ist das endgültige Ja im Stadtrat sicher. Ein Ziel der Satzung ist, mit Gründächern für stadtklimatische und ökologische Verbesserungen in bebauten Bereichen zu sorgen.

Grüne Dächer in Rösrath sollen Regenwasser auffangen

Zudem will die Stadt ein größeres „Rückhaltepotenzial“ für Regenwasser schaffen, was bei Starkregen die Kanalisation entlasten und die Folgen einer Überschwemmung abmildern soll. Ein weiteres Ziel, das im Satzungsentwurf genannt war, wurde auf Vorschlag der FDP gestrichen: Die Verwaltung wollte durch Grün „das Gesamterscheinungsbild“ der Stadt „attraktiver“ machen.

FDP-Fraktionschef Erik Pregler, der die Satzung „grundsätzlich“ begrüßte, bemängelte, „Schönheitsaspekte“ wie ein attraktives Stadtbild könnten nicht „Grundrechtseingriffe“ durch die Vorschriften einer Satzung begründen. Dem folgte der Ausschuss bei vier Enthaltungen aus der CDU.

Regelung gilt nicht für Wintergärten und Gewächshäuser 

Bei der Ausarbeitung der Satzung hat die Stadtverwaltung nach eigenen Angaben „umfangreiche Recherchen in anderen Kommunen“, die bereits eine solche Satzung haben, vorgenommen und mit dem Landes-Umweltministerium sowie weiteren Fachleuten zusammengearbeitet.

Die Vorgaben der Satzung sollen für Gebäude gelten – auch für Garagen, Carports und Tiefgaragendächer. Keine Pflicht zur Begrünung soll für Wintergärten, Gewächshäuser und andere transparente Dachflächen sowie für Terrassenüberdachungen gelten. Verstöße gegen die Satzung sollen von der Bauaufsicht als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen bis zu 50 000 Euro geahndet werden.

Kombination mit Solaranlage sorgt für Diskussionen

Für Diskussionen im Ausschuss sorgte die Frage nach einer möglichen Kombination von Dachbegrünung und Photovoltaik-Anlagen. Mitch Lambrecht (ZLR) drang auf eine „technisch saubere“ Lösung dafür, Dezernent Christoph Herrmann verwies aber darauf, der Vorschlag der Verwaltung sei mit der Umweltorganisation BUND abgestimmt. Danach sei durch die Kombination von Photovoltaik mit grünen Dächern eine bis zu 20 Prozent höhere Leistung der PV-Anlagen zu erreichen.

Auch Rainer Helser (Grüne) erklärte, eine Kombination von Gründach und PV-Anlage sei „problemlos“ möglich. Zu dem Hinweis, dass die Vorgaben der Satzung mit einer Dachneigung von elf Prozent leicht zu umgehen seien, erklärte Götz Funke von der Verwaltung, Aufwand und Wirkung müssten in einem sinnvollen Verhältnis stehen: Der Aufwand bei einer Dachneigung über zehn Prozent sei „wirtschaftlich nicht darstellbar“.

Große Mehrheit segnete Satzung ab

Grundsätzliche Zweifel an der Satzung äußerte nur Jörg Vennedey (AfD): „Die Ziele, die da genannt werden, sind nicht erfüllt“, erklärte er. Die anderen Ausschussmitglieder teilten diese Bedenken nicht, es gab nur Stimmen, die für eine spätere Beschlussfassung plädierten, um die von ZLR angesprochenen technischen Fragen zu prüfen.

Die große Mehrheit folgte aber den Aussagen der Verwaltung, die auf ihre Rücksprachen mit Fachleuten verwies, und segnete die Satzung ab: mit 14 Ja-Stimmen bei einem Nein (AfD) und zwei Enthaltungen (FDP, CDU). Erfreut über den Beschluss zeigte sich der Verein Lebenswertes Sülztal, der darauf hinwies, er habe bereits vor über zwei Jahren für eine Gründächer-Satzung geworben. Damals, vor der Flut vom Juli 2021, sei er aber auf Bedenken gestoßen – unter anderem von der CDU, die Eingriffe in Freiheitsrechte befürchtet habe.

Ein „kleiner Kritikpunkt“ an der Satzung sei die Beschränkung auf Dächer mit maximal zehn Prozent Neigung, so Klaus Hasbron-Blume vom Verein: Anderswo, etwa in Meerbusch, seien Dächer mit einer Neigung bis zu 15 Prozent eingeschlossen. Er regte an, über Förderprogramme für die Begrünung bestehender Dächer zu informieren. Erst durch das freiwillige Begrünen auch bestehender Dächer sei eine gewisse Wirksamkeit zu erreichen.

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