Keine HaftstrafeRösrather lädt Bilder und Videos von Kindesmissbrauch auf Social Media hoch

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ILLUSTRATION - Eine Kriminaloberkommissarin sitzt vor einem Auswertungscomputer bei Ermittlungen gegen Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch.

Eine Kriminaloberkommissarin sitzt vor einem Auswertungscomputer bei Ermittlungen gegen Kinderpornografie (Symbolfoto).

Geständnis, Reue, Therapie: Einen Kinderporno-Täter aus Rösrath hat das Schöffengericht zu 22 Monaten auf Bewährung verurteilt.

Man will gar nicht so genau wissen, was sich der 25-jährige Einzelhandelskaufmann aus Rösrath alles an Bildern und Videos auf seinen Computer heruntergeladen hat, was mit dem sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, Jungen vor allem, zusammenhängt.

Das Wort „Pornografie“ ist eigentlich eine unzulässige Beschönigung, weil es nichts über die seelische Grausamkeit sagt, die den zu Objekten perverser Begierde gemachten kleinen Menschen angetan wird, nichts über die Hypothek, die sie später mit sich tragen werden.

Das Gericht ist an diesem Tag ein Schöffinnengericht

Das Leid der Opfer sei ihm erst einmal gar nicht so bewusst gewesen, gibt der Angeklagte in seinem Prozess in Bensberg an. Mittlerweile stelle er sich einer Therapie und wolle mit diesen Dingen überhaupt nichts mehr zu tun haben, versichert er auf Nachfrage der Vorsitzenden Richterin.

Das Schöffengericht ist an diesem Tag zufällig ein Schöffinnengericht: Neben Berufsrichterin Birgit Brandes sind zwei Schöffinnen berufen, über den jungen Mann zu urteilen, der an sich keine Neigung zur Pädophilie feststellen mag. An dem Tag sind außerdem eine Staatsanwältin, eine Verteidigerin und eine Protokollführerin im Raum — und die Eltern des jungen Mannes.

Erste Hausdurchsuchung stoppte Täter nicht

Dem Täter auf die Spur gekommen waren die Behörden, weil er die Dateien nicht nur herunter-, sondern auch in sozialen Medien hochgeladen und dabei auch Kindern zugänglich gemacht hatte. Dass schließlich die Polizei auf der Matte stand, hielt ihn nicht davon ab weiterzumachen. Erst nach der zweiten Durchsuchung war Schluss.

Am Ende nehmen die Richterinnen dem Angeklagten Reue und Einsicht ab und verurteilen ihn zu den von der Anklägerin geforderten 22 Monaten Haft auf Bewährung. Die Therapie muss er fortführen.

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