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Versuchte Tötung in Rösrath19-Jähriger soll Frau gewürgt und dann Hilfe geholt haben

Lesezeit 2 Minuten

Am Ortsrand von Rösrath-Rambrücken liegt das Haus, in dessen Keller Donnerstagfrüh eine 22-jährige Betreuerin einer Außenwohngruppe lebensgefährliche Verletzungen erlitt.

Rösrath/Köln – Was geschah in der Nacht zu Donnerstag im Keller des Rambrücker Wohnhauses, in dem der Rettungsdienst gegen 3 Uhr morgens eine 22-jährige Frau mit lebensgefährlichen Verletzungen fand? Am Tag nach der mutmaßlichen Gewalttat von Rösrath-Rambrücken kommen Details des nächtlichen Geschehens im Keller des Wohnhauses an die Öffentlichkeit, in dem eine Außenwohngruppe für „Jugendliche mit erhöhtem Betreuungsaufwand“ untergebracht ist .

Tatmotiv immer noch unbekannt

Demnach soll der 19-jährige Bewohner, der im Verdacht steht, eine 22-jährige Betreuerin in der Nacht in den Keller gelockt und dort durch Würgen und Schläge lebensgefährliche Verletzungen zugefügt haben, anschließend selbst den Notarzt gerufen gaben. Der junge Mann habe in der Vernehmung Angaben zur Sache gemacht, sagt Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer am Freitagnachmittag auf Anfrage.

Das Tatmotiv sei dennoch unbekannt, so der Sprecher der Kölner Staatsanwaltschaft. In den Keller gelockt haben soll der 19-Jährige die Betreuerin jedenfalls durch einen Telefonanruf, in dem er angab, sich aus seinem Zimmer ausgesperrt zu haben. Ob die Betreuerin demnach vielleicht gar nicht im Haus Dienst hatte, sondern erst aufgrund des Anrufs zum Haus der Außenwohngruppe gekommen sei, dazu machte die Staatsanwaltschaft zunächst keine Angaben. Die 22-Jährige habe wegen ihrer schweren Verletzungen bisher noch nicht vernommen werden können, so Oberstaatsanwalt Bremer im Gespräch mit dieser Zeitung.

Tatverdächtiger kann nicht zurück in die Wohngruppe

Dadurch dass der 19-Jährige nach derzeitigem Stand der Ermittlungen selbst den Notruf abgesetzt habe, handele es sich juristisch um einen „strafbefreienden Rücktritt vom Versuch der Tötung“, erläuterte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Insofern bestehe zum aktuellen Zeitpunkt „kein dringender Tatverdacht wegen versuchter Tötung“ mehr. Die Staatsanwaltschaft hat laut Bremer gleichwohl wegen des „dringenden Verdachts der gefährlichen Körperverletzung“ beim Amtsgericht in Bensberg einen Haftbefehl beantragt. Es bestehe Fluchtgefahr, da der 19-jährige nun keinen festen Wohnsitz mehr habe.

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In die Einrichtung zurück kann der er nach der mutmaßlichen Gewalttat in der Nacht zu Donnerstag nicht mehr. Wie berichtet hat die Außenwohngruppe nach Angaben des Trägers einen Schwerpunkt in der Arbeit mit jugendlichen und jungen Erwachsenen, die „aktuell oder in ihrer Vorgeschichte sexuell grenzverletzendes Verhalten zeigten, jedoch aufgrund ihrer Tateinsicht eine gute Prognose hinsichtlich der Rückfallgefährdung haben“.

In welchem Verhältnis der 19-Jährige zu der lediglich drei Jahre älteren Betreuerin stand, dazu machte die Staatsanwaltschaft noch keine Angaben. Der Träger der Wohngruppe verwies auf die laufenden Ermittlungen und wollte sich in diesem Zusammenhang zunächst auch nicht äußern. Die Ermittlungen der Kölner Staatsanwaltschaft dauern an.