Der 46-Jährige wurde 2023 vom Landgericht schuldig gesprochen und zu 14 Jahren und sechs Monaten Haft sowie anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.
116 Gewalttaten gegen 22 KinderUrteil gegen Mann aus Wermelskirchen ist rechtskräftig

Das Urteil gegen einen 46-Jährigen ist rechtskräftig.
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Das Urteil gegen einen 46 Jahre alten Mann aus Wermelskirchen wegen vielfachen sexuellen Kindesmissbrauchs ist rechtskräftig. Das teilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Montag in einer Meldung mit.
Der 46-Jährige war Ende Februar 2023 vom Landgericht wegen 116 sexueller Gewalttaten gegen insgesamt 22 Kinder zwischen 2005 und 2009 begangen hatte, schuldig gesprochen worden und zu 14 Jahren und sechs Monaten Haft sowie anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Der Mann wird nach verbüßter Strafhaft also vorerst nicht in Freiheit entlassen werden, sondern anschließend auf unbestimmte Zeit in den Maßregelvollzug müssen.
Ab 2008, so der BGH, hatte sich der IT-Techniker über Onlineplattformen als Babysitter angeboten. „Die ihm anvertrauten Kinder missbrauchte er in einer Vielzahl von Fällen, wobei er seine Taten teilweise aufzeichnete“, heißt es in der BGH-Mitteilung weiter. Von schwerem sexuellen Kindesmissbrauch, über Beihilfe zum Kindesmissbrauch, Herstellung und Besitz von Kinderpornografie bis hin zu Vergewaltigungen hatte der Angeklagte den ihm anvertrauten Kindern angetan. Der Missbrauchskomplex Wermelskirchen hatte selbst für erfahrene Ermittler in dem Bereich „mit zum Schlimmsten“ gehört, womit sie je konfrontiert waren, hatte der Vorsitzende der 2. Großen Strafkammer, Christoph Kaufmann, im vergangenen Februar während der Urteilsbegründung gesagt.
IT-Techniker hat sich als Babysitter angeboten
Kaufmann, der mit wenigen Unterbrechungen seit 25 Jahren Richter in Jugendschutzsachen ist, sagte damals weiter: In all den Jahren „ist nicht ein Verfahren so dramatisch gewesen, in Anbetracht der Anzahl der Taten und der Schwere der Taten, wie dieses hier“. Kaufmann schilderte in der Urteilsbegründung ungewöhnlich sadistische Missbrauchstaten, wie man sie sich eigentlich nur in „Folterkellern irgendwelcher Schurkenstaaten“ vorstellen könne. Taten, so der Richter, die „ohne zu übertreiben, sadistische Orgien“genannt werden könnten. „Was Handlungen, Planung, Vorbereitung“ sowie „das schamlose, unaussprechliche Ausnutzen von Vertrauen“ der Eltern der Opfer angehe, hätten sich die Taten des 46-Jährigen im obersten Bereich krimineller Energie befunden.