Bergisch Gladbach/Köln – Der Tatvorwurf hätte den Angeklagten Nicolai L. (26) um ein Haar ins Gefängnis gebracht: Schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und unerlaubtem Waffenbesitz. Doch nach zweitägiger Verhandlung rang sich die Erste Groß Strafkammer des Kölner Landgerichts zu einem Urteil durch, das dem jungen Familienvater die Chance auf Besserung lässt und seinem 15 Monate alten Sohn den Vater in Freiheit: Ein Jahr und elf Monate auf Bewährung, so lautete gestern Nachmittag das Urteil, genau einen Monat unter der Grenze, ab der es keine Bewährung mehr gibt. Nicolai L. hatte gestanden, vor vier Jahren mit einem bereits verurteilten Komplizen in Bergisch Gladbach den 23-jährigen Daniel K. überfallen und sein Handy geraubt zu haben. Die Vernehmung mehrerer Zeugen und des Opfers hatte ein diffuses Bild und den Verdacht ergeben, dass das Opfer mit einem der Täter in anderer Sache, nämlich bei Reifendiebstählen zulasten eines Gladbacher Autohauses, womöglich unter einer Decke gesteckt hatte (wir berichteten).Entscheidende Begegnung Doch die merkwürdig erscheinenden Zeugenaussagen war letztlich für die Beurteilung der Tat nicht entscheidend, denn Nicolai L. hatte den Hünen gezwungen, sein teures Handy herauszugeben, er hatte ihn geschlagen und ihn mit einer Luftpistole bedroht. Vor einer Haftstrafe bewahrte ihn vielmehr sein Verhalten nach der Tat. Denn der junge Mann, der im Winter 2010 obdachlos, arbeitslos und marihuanasüchtig gewesen war, hatte schließlich eine junge Frau aus geordneten Verhältnissen kennengelernt: Sein „Sechser im Lotto“ sei das gewesen, wie es Verteidiger Dr. Karl-Christoph Bode nannte. Die beiden zogen zusammen, bekamen ein Kind, zogen in einer andere Stadt im Ruhrgebiet; jetzt fängt Nicolai L. eine Umschulung zur Lagerfachkraft an. Ebenfalls zu seinen Gunsten bewertete es das Gericht, dass der Angeklagte in der Hauptverhandlung „bildlich gesprochen die Hosen heruntergelassen hat“, wie es die Vorsitzende Richterin Cigdem Görmez formulierte. Der Begriff der schweren Kindheit mag abgedroschen wirken, aber bei dem Angeklagten passt er: Als Kleinkind von der Mutter verlassen, der Vater Alkoholiker. Der Start ins bürgerliche Leben war mehr als schwierig. Die Staatsanwaltschaft forderte am Ende der Hauptverhandlung eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten. Einen minderschweren Fall mochte sie nicht erkennen. Der Verteidiger bat um Bewährung. Das Gericht bejahte am Ende den minderschweren Fall, ohne den eine Bewährung nicht mehr möglich gewesen wäre. Es wies Nicolai L. aber darauf hin, dass dies seine absolut letzte Chance sei. Das Gericht hätte auch urteilen können wie von der Anklage gefordert; abwegig sei das keinesfalls gewesen. Er muss zudem 750 Euro an das Opfer zahlen und nachweisen, dass er die Umschulung erfolgreich beendet.
UrteilGeläuteter Täter erhält Bewährung
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