VogelgrippeWarten auf die Stallpflicht – Veterinäramt rechnet mit Eilverordnung

Freilaufende Gänse, Hühner und Enten können sich infizieren, wenn sie mit dem Virus von Wildvögeln infiziert werden. Doch Gänse können nicht lange im Stall gehalten werden.
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Rhein-Berg – Für uns harmlos, für Geflügel tödlich: Die Vogelgrippe breitet sich weiter aus. Zwar ist im Rheinisch-Bergischen Kreis bislang kein einziger Fall bekannt.
Dennoch rechnet das Veterinäramt des Rheinisch-Bergischen Kreises damit, dass das Bundesagrarministerium in den nächsten Tagen per Eilverordnung eine bundesweite Stallpflicht für Hausgeflügel anordnen wird und rät Geflügelhaltern, sich vorbeugend auf diese Situation einzustellen.
Bislang zählt das Kreisgebiet nicht zu den Risikogebieten und ist von einer Stallpflicht ausgenommen. Allerdings ist das Bergische nur haarscharf an der Anordnung, Hühner, Enten und Gänse im Stall zu halten, vorbeigeschrammt.
Das benachbarte Leverkusen gehört bereits zu den 16 Städten und Kreisen in Nordrhein-Westfalen mit Stallpflicht. „Aber aus Sorge um eine Ausbreitung des hochansteckenden Virus H5N8 gehen wir davon aus, dass die Stallpflicht möglicherweise noch in dieser Woche vorsorglich bundesweit verfügt wird“, sagt Alexander Schiele, Pressesprecher des Kreises, auf Anfrage dieser Zeitung.
Verendete Tauben eingeschickt
Bislang sei aber hier kein Fall bekannt. Einige verendete Tauben seien zur Untersuchung eingeschickt worden. Das Ergebnis aus dem Labor liege noch nicht vor.
Das Veterinäramt rät allen Betrieben, sich darauf einzustellen, dass die Stallpflicht in der nächsten Zeit ausgeweitet werden müsse. Gemeldet sind beim Veterinäramt des Rheinisch-Bergischen Kreises 37 Halter mit mehr als 100 Tieren, darunter zwölf mit mehr als 350 Tieren.
„Schon jetzt könnten sich Betriebe überlegen, wo sie ihre Tiere unterbringen könnten, falls die Eilverordnung kommt“, sagt Schiele.
Halter von Weihnachtsgänsen könnten beispielsweise erwägen, schon jetzt mit dem Schlachten zu beginnen. Ausdrücklich auch allen Hobbyhaltern wird zudem empfohlen, penibel auf Hygiene zu achten: „Stallbekleidung und Schuhe sollten nur im Stall getragen werden“, betont Schiele. Damit soll verhindert werden, dass der Virus über Kot an Schuhen hineingeschleppt wird.
Hans Gerd Eyberg von Gut Schiff in Herrenstrunden reagiert gelassen: „Wenn die Stallpflicht kommt, dann ist das eben so.“ Er habe genug Platz für seine 200 Gänse. Außerdem habe er schon damit begonnen, zu schlachten.
Dem Geflügelwirtschaftsverband NRW wäre es am liebsten, wenn die Stallpflicht auf das ganze Bundesgebiet ausgedehnt würde, „aus Aspekten des Tierschutzes und der Existenzsicherung der Betriebe“, sagt Geschäftsführer Heinrich Bußmann, „wir müssen alle Möglichkeiten nutzen, den Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögel zu verhindern.“
Der Vogelzug von Skandinavien und dem Baltikum in den Westen dauere noch an. Deshalb rechnet Bußmann damit, dass sich die Seuche weiter ausbreitet.
Der Erreger H5N8 sei für Menschen ungefährlich, aber Nutzvögel könnten sich leicht anstecken. Auch wenn nur ein einziges Tier betroffen sei, müsse dann in der Regel der ganze Bestand getötet werden.