Bergheim – Seit 2002 ist eine Gallenblasenoperation keine Gallenblasenoperation mehr, sondern ein Eingriff in der Fallgruppe K80.20, die die Behandlung 5-511.1 nach sich zieht und nach H08B abgerechnet wird. Zumindest vor den Schranken der Krankenkasse kann man nur noch mit dem Zahlensalat landen, nicht jedoch mit einem Einzelschicksal, wie einer Komplikation, fehlende Angehörige nach der Entlassung oder langsamer Heilung in höherem Alter.
Der Frage, ob auch im Maria-Hilf-Krankenhaus (MHK) Patienten verfrüht entlassen werden, ging der MHK-Förderverein in einem Vortrag nach.
An Fördervereinschef Volker Reichstein wurden zwei Fälle herangetragen, wo Patienten entlassen worden seien, „die sich noch krank fühlten“. Daher hat er Krankenhaus-Geschäftsführer Georg Lenhart, Dagmar Rochert, die die Abrechnungen im Controlling leitet, und Einzelfallmanagerin Petra Windhausen gebeten zu erläutern, wie die Praxis im MHK aussieht, nachdem 2002 die „diagnosebezogenen Fallgruppen“ (DRG) der Krankenkassen Einzug in den Hospitälern gehalten haben.
„1992 hatten wir 7333 Patienten, 2012 waren es 9359, das geht nur mit kürzerer Verweildauer“ räumte Lenhart ein. Das „Korsett“ des DRG hält er dennoch für politisch verfehlt. „Das wird den Patienten nicht gerecht“, ist sein Befund.
Dagmar Rochert erläuterte die Modalitäten. So wird ein Patient allein nach dem Grund für den Aufenthalt eingestuft. Für Komplikationen gibt es einen Zuschlag, beides reiche aber oft nicht aus. Die errechnete „wirtschaftliche Verweildauer“, ergebe sich aus statistischen Erhebungen. „Das Individuelle kommt zu kurz“, ist auch Rocherts eindeutige Diagnose.
„Spielt denn das Alter keine Rolle?“ wollte eine über 80 Jahre alte Bergheimerin wissen. „Manchmal ja, bei der Gallenblase nein“, war die Antwort. „Da hat man ja Angst, krank zu werden“, quittierte die Frau verängstigt.
Trotz aller Zwänge: „Bei uns wird niemand in die Ungewissheit entlassen“, versicherte Windhausen. Sie kümmere sich um jeden Einzelfall, organisiere die Nachsorge zu Hause, in Reha oder Altenheim und helfe den Angehörigen. „Etwa 20 von 60 neuen Patienten übers Wochenende sind über 80, zehn davon zu Hause nicht versorgt“, sagt die Managerin, die im Sozialdienst des Hauses eingebunden ist. Dennoch: „Bei uns wird erst der Mensch behandelt, dann die Verweildauer“, sichert sie den Zuhörern zu. Sie räumt dabei auch Eigennutz ein: „Wenn die Patienten nach ein paar Tagen wiederkommen, kann das DRG die Zahlung verweigern“, sagt sie. Und auch dies erstaunt: „Bei Privatpatienten ist das Problem deutlich geringer, kleine Gesetzliche sind oft besonders zickig.“
„Den Trend des Zeitdrucks spüren wir natürlich auch. Aber wir steuern mit unserem Sozialdienst, der so im Kreis einmalig ist, gegen“, versichert Lenhart. Die Bergheimer Seniorin schöpfte Zuversicht: „Ich fahre beruhigt nach Hause“.
Informationsbedarf gibt es offenbar auch bei Krankenhauskeimen. Die Angehörige eines Patienten berichtete, nach einem Abszess sei ihr Vater trotz vorhandener Keime entlassen worden. Im Krankenhaus sei keimfreier Kontakt angeordnet worden, für die häusliche Behandlung dagegen nicht. MHK-Hygieniker Jürgen Meyer begründete auf Nachfrage das Vorgehen: „Im Krankenhaus müssen wir darauf achten, dass die MRSA (Multiresistente Erreger) nicht zu anderen empfindlichen Patienten übergreifen.“ Zu Hause sei der Umgang problemlos, allein der Pflegedienst müsse entsprechende Vorsichtsmaßnahmen treffen.
Dass eine entsprechende Information weder der Angehörigen noch des Hausarztes stattgefunden habe, sei so nicht vorgesehen und bedauerlich, räumte der Hygieniker ein.
