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Kritik von Grüne und SPDBergheimer Politik steht vor einer wichtigen Personalentscheidung

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Das Bild zeigt das Bergheimer Rathaus.

Die CDU aus Bergheim will noch vor der Wahl Klarheit über eine wichtige Position in der Verwaltung. 

Geht es nach der CDU, wird der Erste Beigeordnete Wolfgang Berger noch in dieser Ratsperiode wiedergewählt. Grüne und SPD wollen warten.

Am Montag (7. Juli) tagt der Rat der Stadt Bergheim zum letzten Mal, bevor er bei der Kommunalwahl neu gebildet wird. Zum Verdruss mancher Parteien ist noch ein Punkt auf der Tagesordnung gelandet, der bei einer wichtigen Position in der Verwaltung die Weichen stellen soll – die Wahl des Ersten Beigeordneten.

Nach dem Wunsch der CDU soll der aktuelle Rat noch Wolfgang Berger zu seiner Wiederwahl und einer zweiten achtjährigen Amtszeit bestätigen. Zum Verdruss des Grünen-Fraktionsvorsitzenden Peter Hirseler: „In der letzten Sitzung des amtierenden Stadtrates sollen jetzt noch schnell Fakten geschaffen werden.“ Geht es nach dem Bürgermeisterkandidaten der Grünen, sollte der Rat kurz vor der Wahl keine Personalpolitik auf Jahre hinaus durchdrücken. „Wer an Demokratie glaubt, überlässt solche wichtigen Weichenstellungen dem neu gewählten Rat.“

Bergheim: Grüne wollen den Tagesordnungspunkt vertagen

Entsprechend fordern die Grünen die Vertagung des Tagesordnungspunktes bis nach der Wahl. „Es geht nicht um Herrn Berger persönlich“, so Hirseler weiter. „Aber die Art und Weise, wie hier ein wichtiges Amt im Eilverfahren von der CDU verlängert werden soll, widerspricht demokratischer Fairness.“

Auch Torsten Rekewitz, Bürgermeisterkandidat der SPD, sei irritiert gewesen, als er den Punkt auf der Tagesordnung sah. „Unter politischen und stilistischen Gesichtspunkten finde ich dieses Vorgehen Volker Mießelers – und mutmaßlich seiner CDU-Fraktion, ohne deren informelle Zustimmung er den Punkt wohl kaum aufgesetzt hätte – nicht gelungen.“

Wäre Rekewitz Bürgermeister, hätte er gemeinsam mit dem Ersten Beigeordneten abgesprochen, die Entscheidung zu schieben und erst vom neuen Rat treffen zu lassen. „Ganz sauber“ wäre es seiner Meinung nach gewesen, die Stelle vor der Kommunalwahl ordentlich auszuschreiben, um dann nach dem Wahltag das Auswahlverfahren durchzuführen.

Bürgermeister Volker Mießeler verteidigt den Zeitpunkt der Wiederwahl

Bürgermeister Volker Mießeler (CDU) wies nach Anfrage der Redaktion auf die Gemeindeordnung für das Land NRW (§ 71 GO NRW) hin. Demnach könne die Wiederwahl eines Ersten Beigeordneten frühestens sechs Monate vor Freiwerden der Stelle, also ab dem 1. Juli erfolgen.

Die Beigeordneten seien gemäß der Gemeindeordnung verpflichtet, eine erste und zweite Wiederwahl anzunehmen, wenn sie spätestens drei Monate vor Ablauf der Amtszeit wiedergewählt würden. „Insoweit umfasst das Zeitfenster einer gesicherten Wiederwahl den Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September 2025.“ Der neu zu wählende Rat werde dagegen frühestens am 10. November konstituiert, also außerhalb der genannten Frist.

Auf die Frage, warum die Stelle nicht ausgeschrieben werde, verwies Mießeler auf die Empfehlung der Verwaltung, Wolfgang Berger wiederzuwählen. „Die zweite Amtszeit von Herrn Berger als Führungskraft spielt eine wichtige Rolle für die Kontinuität in eher unruhigen politischen und gesellschaftlichen Zeiten.

Bürgermeister lobt Wolfgang Berger

Das gebe der Kreisstadt die Möglichkeit, von Bergers Erfahrung zu profitieren. Überhaupt lobte der Bürgermeister die Arbeit des Beigeordneten, der seit über 40 Jahren in den unterschiedlichsten Bereichen und Funktionen bei der Kreisstadt Bergheim tätig sei und seit acht Jahren als Erster Beigeordneter. „In dieser Zeit arbeite ich sehr eng und vertrauensvoll mit Herrn Berger zusammen.“ Er habe hervorragende Arbeit für die Kreisstadt Bergheim geleistet und viele wegweisende Projekte auf den Weg gebracht und verwirklicht.

Der Bürgermeisterkandidat der FDP, Nikolas Thörner, pflichtete dem Vorgehen der CDU bei. „Der Stadtrat der Kreisstadt Bergheim wurde für volle fünf Jahre gewählt und hat das Mandat, in dieser Zeit im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zu entscheiden.“ Wolfgang Berger solle also dem Stadtrat seine Ambitionen und für die geplante Amtszeit darlegen. Kann er den Stadtrat damit überzeugen, sei das zu akzeptieren.

Die Aufgaben des Ersten Beigeordneten

Der Erste Beigeordneter ist der allgemeine Vertreter des Bürgermeisters und hat ein breites Aufgabenprofil. Sein Geschäftskreis besteht zurzeit aus den Bereichen Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz, dem zentralen Service inklusive IT-Betrieb, Schulsupport, Personal, Organisation, Hausverwaltung, Sport, Kultur, BM-digital und der Stadtbibliothek. Außerdem vertritt er die Belange der Kreisstadt in zahlreichen Gremien, unter anderem als stellvertretendes Mitglied in der Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes NRW.