Sorge um BäumeAnwohner wehren sich gegen Verkauf eines Grundstücks an der Parkstraße

Dieses Grundstück an der Parkstraße soll verkauft und wohl auch bebaut werden. Noch wachsen dort stattliche Buchen und Ahornbäume.
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Brühl – Der beabsichtigte Verkauf eines Grundstücks an der Parkstraße sorgt für Unmut in der Nachbarschaft. Die Anwohner befürchten, dass für die anschließende Errichtung eines weiteren Reihenhauses einige stattliche Bäume geopfert werden. „Alle reden vom Klima- und Umweltschutz und hier sollen Bäume gefällt werden, die Fledermäusen und Eichhörnchen eine Heimat bieten“, sagt Gabriele Waters.
Rund 75 Unterschriften – allesamt von Anwohnern der Parkstraße und umliegender Straßen – habe man gesammelt, um das zu verhindern, berichtet Waters, die sich mit ihren Nachbarn zu einer Interessengemeinschaft zusammengeschlossen hat. Die sechs Buchen und Ahornbäume seien Jahrzehnte alt und schützenswert.
Bürgermeister Dieter Freytag will sich um Anliegen kümmern
Adressat des Unmuts ist eine staatliche Behörde. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben bietet das knapp 400 Quadratmeter große Eckgrundstück zum Kauf an. 195 000 Euro soll die Veräußerung per Bieterverfahren mindestens in die Staatskasse spülen. Beworben wird das Grundstück unter anderem mit einem bereits vorliegenden positiven Vorbescheid der Stadt für eine Bebauung.
Bürgermeister Dieter Freytag sicherte den Anwohnern bei einem Treffen zu, sich ihres Anliegens anzunehmen. Ihm sei ein umsichtiger Umgang mit dem vorhandenen Baum- und Pflanzenbestand wichtig, er habe daher den Vorstand der Bundesanstalt kontaktiert und um Unterstützung bei der Suche nach einer Lösung gebeten, die allen gerecht werde.
Chance auf größeren Einfluss verstreichen lassen
Allerdings ließ die Verwaltung auch wissen, das aufgrund des existierenden Bauplanungsrechts ein Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung bestehe. Kurz gesagt, gehe Baurecht vor Baumrecht. Laut der Baumsatzung seien bei Fällungen abhängig von der Dicke des Baumstamms Ersatzpflanzungen zu finanzieren.
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Eine – wenn auch kostspielige – Chance, größeren Einfluss auf die künftige Nutzung des Grundstücks zu erlangen, hat die Stadt allerdings verstreichen lassen. „Die Bundesanstalt räumt den Kommunen eine vorrangige Erwerbsmöglichkeit ein. Die Stadt Brühl hat von dieser Option des ersten Zugriffs keinen Gebrauch gemacht, sondern mitgeteilt, dass seitens der Stadt kein Erwerbsinteresse an der Liegenschaft besteht“, teilte Jochen Altrogge, Leiter Verkaufsteam Köln des Bundesanstalt, mit.
Baumbestand schließe Neubebauung nicht aus
Dessen Behörde beurteilt die Auswirkungen einer Bebauung aber offenbar weniger gravierend als die Anwohner. „Um auf dem Grundstück Wohnraum entstehen zu lassen, müsste einer der Bäume niedergelegt werden“, sagte Altrogge. Im Rahmen der Verkaufsvorbereitung sei mit der Stadt Brühl grundsätzlich geklärt worden, inwiefern der Baumbestand einer ergänzenden Wohnbebauung entgegenstehe. Die Stadt habe mitgeteilt, dass der Baumbestand – vorbehaltlich einer noch zu erteilenden Fällgenehmigung – eine Neubebauung nicht ausschließe, berichtete Altrogge. Seine Behörde werde sich nun erneut mit der Stadtverwaltung austauschen.