Hürth – Denkmalschützer wollen weiter für den Erhalt des alten Rathauses an der Luxemburger Straße 285 kämpfen. Im Ausschuss für Bildung. Kultur und Soziales hielt der Vorsitzende des Heimat- und Kulturvereins, Manfred Germund, ein Plädoyer für den Erhalt.
Germund geht es um Grundsätzliches: „Ich befürchte, dass das Primat des Erhalts historischer Bausubstanz vor Neuplanung umgedreht wird.“ Er berief sich auf CDU- und SPD-Politiker im Planungsausschuss, die sich für eine Planung ausgesprochen hatten, ohne einen Abriss des Gebäudekomplexes vorzusehen, der vom türkischen Generalkonsulat demnächst nach 30 Jahren Nutzung aufgegeben wird. Udo Leuer (CDU) regte nun im Kulturausschuss an, die Bürger entscheiden zu lassen, was mit dem alten Rathaus geschehen soll. Ein Ideenwettbewerb wäre nach Germunds Meinung eine weiterer Schritt. „Aber dazu müssen wir einen Investor finden, der aus dem Komplex etwas macht“, schränkte Stephan Renner (SPD) ein.
Bereits Ende des Jahres 1996 hatte das Amt für Denkmalpflege des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) das ehemalige Rathaus der früheren Bürgermeistereien Hürth und Efferen besichtigt und begutachtet. Der ehrenamtliche Denkmalschutzbeauftragte Ralf Haberl beantragte im Mai bei der Unteren Denkmalbehörde eine erneute Überprüfung des Denkmalwertes. Die Antwort ist dieselbe: Im Sinne des Denkmalschutzgesetzes von Nordrhein-Westfalen sei das Gebäude „kein Baudenkmal“, schreibt Gutachter Marco Kieser.
Das ursprüngliche Gebäude wurde zwischen 1901 und 1903 im damaligen wilhelminischen Stil des Kaiserreichs errichtet, der sich durch zahlreiche Bauverzierungen auszeichnet. Bauherren waren die damals noch selbstständigen Bürgermeistereien Hürth und Efferen, die der Bürgermeister Heinrich Rosell leitete. Haberl betont in seinen Ausführungen, dass von dem Verwaltungssitz aus in den 1920er Jahren die bereits beschlossene Eingemeindung von Efferen nach Köln wie aus einem Bollwerk heraus abgeschmettert wurde.
Der Gutachter Kieser kommt zu dem Schluss, dass der heutige Baubestand „im Wesentlichen“ auf den Umbau von 1935 bis 1937 zurückgeht. Dem Architekten Albert Lüttgenau spricht Kieser über das damals übliche Abschlagen von Bauverzierungen hinaus gestalterische Ambition zu. Doch widerspricht Kieser Haberls Einschätzung, die lautete: „Das alte Rathaus ist das einzig nennenswerte, weitgehend im Originalzustand erhaltene nationalsozialistische Bauwerk in der Stadt.“
Prägende Ereignisse
Dass darin lokalpolitische Ereignisse stattfanden, die prägend waren für das heutige Hürth, so zum Beispiel die Stadtwerdung 1978, beurteilt Kieser als „nicht so schwerwiegend, dass sie angesichts des erheblich beeinträchtigten Baubestandes den Ausschlag für eine Eintragung in die Denkmalliste geben könnten.“
Mit dem „eindeutigen Gutachten“ fand sich als Erste Margit Reisewitz (SPD) ab. Annette Neumann (FDP) schlug vor, die Geschichte des „nicht schönen Gebäudes“ im Archiv zu dokumentieren. Stephan Renner (SPD) sieht ebenfalls einen Unterschied zwischen Anerkennung historischer Bedeutung und physischem Erhalt. Der Planungsausschuss, so Renner, suche nach Perspektiven.
