Brandstiftung in LiblarAnwalt beklagt einseitige Ermittlungen

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Justitia vor blauem Himmel

Abbild der Justitia (Symbolbild)

Erftstadt – Im Verfahren wegen einer mutmaßlichen Brandstiftung in Erftstadt-Liblar sollte bereits am kommenden Montag das Urteil gesprochen werden. Nun hat sich jedoch eine Wendung ergeben, die weitere Verhandlungstage bis Ende November erforderlich macht.

Am 5. Oktober des vergangenen Jahres hatte es in einem Einfamilienhaus in Liblar um 12.45 Uhr aus bislang ungeklärter Ursache gebrannt. Das Dachgeschoss wurde völlig zerstört. Die Staatsanwaltschaft hält den damaligen Mieter, der heute als Frau lebt, für schuldig. Der Verteidiger der Angeklagten, Hagen Sven Seipel, beantragte die Vernehmung eines weiteren Zeugen und die Auswertung bislang nicht berücksichtigter Handydaten. Die Angeklagte sei am fraglichen Tag zwischen 12 und 13 Uhr im 17 Kilometer entfernten Vettweiß gewesen.

Polizei wertete Verbindungsdaten von Mobiltelefon aus

Ein Gutachten über die Ortungsdaten des Smartphones könne das belegen. Bislang hatte die Polizei nur die Verbindungsdaten zu Gesprächen, die mit dem Mobiltelefon geführt worden waren, ausgewertet, nicht aber die Standortdaten. In Vettweiß habe die 60-Jährige ein Grundstück aufgesucht, auf dem Container zur Einlagerung von Gegenständen vermietet würden. Diese Darstellung passt zu Aspekten, die bereits früher im Verfahren zur Sprachen kamen: Die Angeklagte und ihre frühere Ehefrau lebten offenbar in einem heftigen Trennungsstreit.

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Sie durften das Haus in Liblar auf einen richterlichen Beschluss hin nur abwechselnd nutzen, woraus sich auch die Notwendigkeit ergeben hatte, dass Hausrat anderweitig untergebracht werden musste. Das Containergrundstück sei videoüberwacht und es gebe einen Zeugen, der bestätigen könne, dass sich die Angeklagte zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt auf dem Containergelände aufgehalten habe: „Mithin kann sie den Brand nicht gelegt haben. Es ist überhaupt nicht möglich, dass sie sich um 12.45 Uhr am Brandort befunden haben kann.“

Ein Zeuge will die Angeklagte kurz vor dem Brand in Liblar gesehen haben

Verteidiger Seipel bezog auch Stellung dazu, dass ein Zeuge aus der Nachbarschaft die Angeklagte kurz vor Ausbruch des Brandes in Liblar gesehen haben will: „Der Zeuge muss sich in seiner Wahrnehmung getäuscht haben.“ Die Angeklagte sei erst zum Brandort gefahren, nachdem die Polizei sie wegen des Geschehens angerufen hatte. „Das ist eine wesentliche Tatsachenbehauptung zur Schuldfrage, deswegen müssen wir dem nachgehen“, befand der Vorsitzende Richter nach einer kurzen Beratung der Kammer. Das Handy soll hinsichtlich der GPS-Daten ausgewertet und der Zeuge aus Vettweiß geladen werden.

„Im Vorfeld wurde einseitig ermittelt“, beklagte Seipel außerhalb der Verhandlung. Als Beispiel nannte er die Zeugenaussage der Ehefrau des Vermieters, der zufolge unmittelbar nach dem Brandgeschehen der Verdacht auf die Angeklagte, also den damaligen Mieter, fiel. „Wir wurden von den Nachbarn informiert, dass das Haus brennt. Einer sagte: »Jetzt hat er euch auch noch das Haus angezündet«“, so die 61-jährige Zeugin. „Wussten Sie, dass es Wohnungsverweise gegen die Ehefrau gab, dass gegen sie auch ein Strafverfahren läuft?“, wollte Seipel wissen. Die Zeugin verneinte.

Staatsanwalt wirft der Angeklagten Brandstiftung und Versicherungsbetrug vor

Sie habe nur Kontakt mit der Ehefrau selbst und deren neuem Lebensgefährten gehabt. Vieles habe sie auch nur über die Nachbarn erfahren und wisse es nicht aus erster Hand. Richtig ist aber, dass die Angeklagte noch am Brandtag die Versicherung über den Hausratsschaden informiert hatte.

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Ein Mitarbeiter der Versicherung bestätigte das im Zeugenstand. Wegen der Inanspruchnahme der Versicherung wirft die Staatsanwaltschaft der Angeklagten nicht nur Brandstiftung, sondern auch Versicherungsbetrug vor.

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