Was müssen Betroffene nun beachten? Darüber spricht Rainer Noseck, Vorstand des DRK-Kreisverbandes Rhein-Erft, im Interview.
Unterstützung für FlutopferDRK setzt Wiederaufbauhilfe in Erftstadt fort

Rainer Noseck erläutert im Interview, wie die Wiederaufbauhilfe Flut des DRK aussieht.
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Das DRK bietet seit April 2022 im Auftrag des Rhein-Erft-Kreises in seinem Flutlotsenbüro in Lechenich, An der Patria 17, Beratung für Betroffene der Flutkatastrophe an. Am 30. Juni dieses Jahres endet die Wiederaufbauhilfe. Im Gespräch mit Maria Machnik erläutert Rainer Noseck, Vorstand des DRK-Kreisverbandes Rhein-Erft, wie sie aussieht.
Wie genau wollen Sie die Betroffenen unterstützen?
Wir sind sehr froh darüber, dass der Rhein-Erft-Kreis das DRK noch für weitere sechs Monate mit der Unterstützung der Flutbetroffenen beauftragt hat, da viele Menschen noch gar keinen Antrag gestellt haben oder dieser in dem mehrstufigen Antragsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. In Form von mündlichen Beratungs- und Informationsterminen können meine Mitarbeitenden für diese weiterhin Unterlagen sichten und ihnen Tipps zum weiteren Antragsverfahren geben.
Wie vielen von der Flut und von den Starkregenereignissen Betroffenen konnten Sie bislang helfen?
Seit April 2022 wurden über 4000 Erst- und Folgeberatungen in unserem Erftstädter DRK-Büro durchgeführt, sei es persönlich oder telefonisch. Daneben haben wir mit aufsuchender Hilfe auch über 300 Unterstützungstermine in den vier Wänden der Betroffenen durchgeführt, in der Regel bei älteren Menschen, die selbst nicht mobil sind.
Können Sie einschätzen, wie groß der Bedarf auch jetzt noch ist und wie viele Menschen ihren Antrag zum Wiederaufbau nach der Flut 2021 noch nicht eingereicht haben?
Uns liegen keine konkreten Zahlen vor, aber wir wissen, dass noch mehrere Hundert Flutbetroffene keinen Antrag auf Wiederaufbauhilfe gestellt haben. Für diese Menschen ist es wichtig, den Antrag bis zum 30. Juni 2026 einzureichen, wenn die Antragsfrist abläuft.
Woran scheitert es Ihrer Erfahrung nach bei der Antragstellung am häufigsten?
Bei vielen älteren Menschen fangen die Probleme damit an, dass sie gar kein E-Mail-Konto haben, um sich auf der Plattform anmelden zu können. Daneben sind umfangreiche Unterlagen und Nachweise für die Beantragung wie Gutachten, Rechnungen, Versicherungsbescheinigungen et cetera beizubringen, einzuscannen und hochzuladen. Da helfen wir gerne. Immer wieder spüren wir aber auch, dass viele Menschen mit den Aufgaben, die sie nach der Flutkatastrophe zu bewältigen haben, überfordert und teilweise auch von dem Ereignis selbst traumatisiert sind. Bei diesen stand und steht natürlich erstmal die Wiederherstellung des eigenen Zuhauses im Fokus.
Sind Ihnen Fälle bekannt, in denen die finanzielle Hilfe deutlich unter dem tatsächlich entstandenen Schaden geblieben ist?
Die Wiederaufbauhilfe des Landes NRW ist sehr großzügig ausgestaltet und übernimmt 80 Prozent der entstandenen Schäden. Dennoch sind per se erstmal 20 Prozent der Schäden aus eigenen Mitteln zu tragen. Dies überfordert einige Menschen finanziell, insbesondere wenn massive Schäden an Haus und Grund vorlagen und Kosten von mehreren hunderttausend Euro entstanden sind, die aus dem Gesparten nicht mehr gedeckt werden können.
Welche Möglichkeiten hatten diese Menschen, zusätzlich an Geld zu kommen?
In der Vergangenheit haben insbesondere die Wohlfahrtsverbände die Spenden, die sie in der Bevölkerung gesammelt haben, an die Flutbetroffenen in Form von Soforthilfen oder Haushaltsbeihilfen weitergegeben. Allein das DRK im Rhein-Erft-Kreis hat bis Mitte dieses Jahres rund eine Million Euro Spendengelder des DRK und der Stiftung „NRW Hilft!“ verteilt. Unsere Mittel sind inzwischen jedoch ausgeschöpft.
Die Antragsfrist für die Wiederaufbauhilfe endet am 30. Juni 2026. Was müssen Betroffene jetzt unbedingt beachten?
Betroffene, die noch keine Hilfe beantragt haben, sollten die verbleibende Zeit bis Mitte 2026 nutzen, um notwendige Gutachten einzuholen und den Antrag rechtzeitig zu stellen. Die Beantragung erfolgt für Privathaushalte digital über das zentrale Förderportal des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD). Fehlende Unterlagen können gegebenenfalls nachgereicht werden.
Angesichts der zwei Starkregenereignisse im Mai und Juni im Erftstädter Stadtgebiet dieses Jahres: Bieten Sie den Betroffenen von Starkregenereignissen auch über das Ende der Antragsfrist am 30. Juni hinaus Unterstützung an?
Um die Menschen für zukünftige Ereignisse zu stärken, werden wir mindestens bis Ende 2026 zu den Themen „Katastrophenschutz & Vorsorge“ beraten. Hierbei wird auf die Themen „Versicherung“, „Präventionsmaßnahmen im baulichen Bereich“, „Persönliche Notfallvorsorge“ und „Resilienzentwicklung“ eingegangen, sei es durch persönliche Beratung oder bei Informationsveranstaltungen. Eng verbunden ist das Flutlotsenbüro mit unserem Rotkreuz-ü60-Projekt. Dieses wurde ins Leben gerufen, um älteren Menschen die Möglichkeit zu bieten, sich nach der Katastrophe wieder miteinander zu verbinden, gemeinsame Erlebnisse und sozialen Austausch zu erfahren. Durch Freizeitangebote, Veranstaltungen der unterschiedlichsten Art wird den Senioren Hoffnung gegeben und einer möglichen Vereinsamung entgegengewirkt. Daneben erfahren die Menschen Beratung und Unterstützung in vielen Fragen zu Bewältigung der Folgen der Flut und im Alltag. Das Flutlotsenbüro und das Rotkreuz-ü60-Projekt agieren Hand in Hand. Es wird bei Bedarf Unterstützung angeboten oder es erfolgt eine Weitervermittlung an andere Stellen im Haus oder extern.
Das Angebot
Seit September 2021 können Betroffene von Starkregen in NRW einen Online-Antrag auf Wiederaufbauhilfe des Landes NRW stellen. Die Antragstellung für Fluthilfe läuft über das Onlineportal des Landes, hier.
Da die Frist am 30. Juni endet, möchte das DRK in seinem Flutbüro in Lechenich, An der Patria 17, in den letzten sechs Monaten noch möglichst vielen Betroffenen helfen.
Ab Montag (5. Januar) können Termine bei Wiebke Borgolte unter 02271/606139 oder per E-Mail und bei Andreas Schamberger unter 02271/606145 oder per E-Mail vereinbart werden. (eva)
