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Von der Flut 2021Spenden sollen auch an Betroffene von Starkregen in Erftstadt gehen

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Eine Straße wurde von Wasser geflutet.

Das Unwetter mit Niederschlägen von bis zu 80 Litern setzte den Stadtteil Herrig am 31. Mai unter Wasser.

Auch Betroffene vom Unwetter am 31. Mai, das vor allem Herrig stark getroffen hatte, können Anträge für Schäden einreichen.

Auf dem städtischen Spendenkonto liegen noch 270.701 Euro. So weit der Stand vom 28. Mai. Diese Spendengelder der Flutkatastrophe im Juli 2021 können nun statt wie ursprünglich bis zum 31. Juli dieses Jahres bis zum 31. Juli 2026 weiter ausgezahlt werden. Was der Haupt,- Personal- und Digitalisierungsausschuss der Stadt Erftstadt beschlossen hatte, hat auch der Stadtrat in seiner letzten Sitzung vor den Sommerferien abgenickt. 

Darüber hinaus können jetzt auch Betroffene für Schäden, die durch das Starkregenereignis am 31. Mai an Hausrat, an Wohngebäuden und an Wohnräumen entstanden sind, Anträge einreichen.

Erftstadt: Unwetter am 31. Mai traf den Stadtteil Herrig stark

Nach dem schweren Unwetter am 31. Mai, bei dem vor allem der Stadtteil Herrig stark getroffen wurde, beantragten die Grünen, dass die Spendengelder der Flutkatastrophe für die Schäden in Erftstadt dieses Starkregenereignisses verwendet werden dürfen. Am 14. Juni gab es im Übrigen das zweite Starkregenereignis binnen zwei Wochen.

Die Grünen begründeten, dass auf Ratsbeschluss die verbliebenen Spendengelder ausschließlich für die Erftstädter Bevölkerung genutzt werden und nicht außerhalb des Stadtgebiets weitergeleitet werden sollen. „Im Sinne des Willens der Spenderinnen und des Ratsbeschlusses wäre dies der richtige Weg, die Spendengelder auszuzahlen.“

Menschen räumen Sperrmüll weg.

In Herrig räumten die Anwohnerinnen und Anwohner nach dem Starkregenereignis gemeinsam auf.

Wie die Verwaltung in einer Vorlage begründete, seien durch das Starkregenereignis vom 31. Mai „in Einzelfällen erhebliche Schäden entstanden, die eine schnelle und unbürokratische Unterstützung der Betroffenen erfordern“.

Auch Ombudsmann Peter Kamp hat nach eigenen Angaben keine Bedenken, die „Richtlinie der Stadt Erftstadt über die Verteilung von Nothilfen an Privathaushalte mit Schäden durch die Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021“ auf Betroffene des Starkregenereignisses vom 31. Mai entsprechend anzuwenden.

Wie es nach Antragsschluss Ende Juli 2026 weitergeht: Die Verwaltung wird dann dem Rat in Abstimmung mit der Kommission vorschlagen, wie das dann verbleibende Geld final und gerecht Betroffenen oder lokalen Hilfsorganisationen im Zusammenhang mit der Fluthilfe zugutekommen soll.