Erftstädter OrdungsamtBeschwerden über grillende Nachbarn häufen sich
Erftstadt – Beim Ordnungsamt gehen immer mehr Beschwerden von Bürgern ein, die sich über das Grillen in ihrer jeweiligen Nachbarschaft beschweren, berichtet Amtsleiterin Annette Mandt. Die Nachbarn sollten versuchen, sich untereinander zu einigen, oder eine für ihren Bezirk zuständige Schiedsperson einschalten. Lärm sei einer der häufigsten Gründe für den nachbarschaftlichen Streit, berichtet Mandt.
Verbindliche Regeln seien in der Erftstädter Satzung festgelegt. Danach sei der Betrieb von Rasenmähern und ähnlichen Geräten nur an Werktagen in der Zeit von 8 bis 13 Uhr und von 15 bis 19 Uhr gestattet.
„An Sonn- und Feiertagen sind darüber hinaus alle Arbeiten verboten, die die äußere Ruhe des Tages stören“, berichtet die Amtsleiterin.
Grundsätzlich seien in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr Betätigungen, die die Nachtruhe stören, verboten. Musik dürfe nur so laut sein, dass unbeteiligte Personen sich nicht übermäßig belästigt fühlten.
„Auch die Gäste einer Geburtstagsfeier müssen Rücksicht auf die Nachbarschaft nehmen“, stellt Mandt klar. Häufig gebe es zudem Beschwerden über bellende Hunde. Die Tiere seien generell so zu halten, dass Nachbarn nur „geringfügig belästigt“ würden.
Behörde wägt ab
Das Ordnungsamt wäge ab, ob Strafen verhängt würden. Wer absolut uneinsichtig sei, müsse mit einem Verwarnungsgeld bis 55 Euro rechnen. Bei schweren Verstößen oder gefährlichem offenen Feuer drohten auch mehrere Hundert Euro Bußgeld. Die Stadtverwaltung kümmere sich um alle gemeldeten Fälle und arbeite sie nach Priorität ab. Das Ordnungsamt hat insgesamt vier Außendienstmitarbeiter.
