Nur einen Monat nach einem Brand in Erftstadt-Köttingen durfte die Polizei Fotos von einem Tatverdächtigen zeigen. Meistens dauert es deutlich länger.

Fahndung mit FotosStaat soll Allgemeinheit, nicht Einzelne schützen

Bei einem Feuer am 12. Juli in Erftstadt brannten ein Wohnwagen und ein Anbau aus Holz völlig aus.
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Der Fall warf Fragen auf: Anfang Juni 2020 soll ein Sexualstraftäter in einem Park nahe dem Bergheimer Bahnhof eine damals 13-Jährige aufgefordert haben, sexuelle Handlungen an ihm vorzunehmen. Erst zwei Jahre später veröffentlichte die Polizei ein Foto des Gesuchten. Ein Behördensprecher dementierte, dass es Versäumnisse bei den Ermittlungen gegeben habe, nachdem auch in sozialen Netzwerken Unverständnis über den langen Zeitraum zwischen Tat und Fahndungsaufruf aufkam.
Die Antwort in diesem Fall war gleichwohl plausibel: Das Opfer hatte der Polizei längere Zeit verschwiegen, dass es ein Foto des Mannes auf seinem Handy gespeichert hatte. Erschwerend kam hinzu, dass das Handy nicht mehr voll funktionstüchtig gewesen ist, und Daten erst nach aufwendiger Reparatur gesichtet werden konnten.
Bergheim: Hürden für öffentliche Fahndung sind hoch
Das damals 13-jährige Mädchen hatte seinen späteren Peiniger über die Internetplattform „connected2.me“ kennengelernt. Noch am selben Tag hätte es sich abends am Bahnhof in Bergheim mit dem jungen Mann verabredet. In dem nahe gelegenen Park habe er die 13-Jährige aufgefordert, sexuelle Handlungen an ihm vorzunehmen. Als sie sich weigerte, habe er sie mit Gewalt dazu gezwungen. Danach sei er geflohen.
Grundsätzlich sind die Hürden für eine Öffentlichkeitsfahndung hoch. Dafür ist ein richterlicher Beschluss erforderlich – das Gericht prüft auf Antrag der Staatsanwaltschaft, ob tatsächlich alle anderen zur Verfügung stehenden Ermittlungsansätze ausgeschöpft worden sind. Begründung: Die Persönlichkeitsrechte sind in der Verfassung als ein hohes Gut verankert, auch dann, wenn es sich um einen gesuchten mutmaßlichen Straftäter handelt. In der Regel vergingen in den vergangenen Jahren bei solchen Fahndungsaufrufen im Rhein-Erft-Kreis mehrere Monate.

Vom Bahnhof in Bergheim ging die 13-Jährige mit einem jungen Mann mit.
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Umso bemerkenswerter war es, dass die Polizei in dieser Woche ein Foto aus einer privaten Überwachungskamera veröffentlichte, das einen Brandstifter zeigen soll. Es soll sich um den Mann handeln, der in der Nacht auf den 12. Juli in Erftstadt-Köttingen ein Feuer gelegt haben soll. Es war von einem Gartenschuppen auf einen Wohnwagen und teilweise angrenzende Gärten übergegangen. Dabei war auch eine am Wohnwagen angeschlossene Gasflasche explodiert. Der Knall hatte zahlreiche Anwohner in dem dicht besiedelten Wohngebiet erschüttert. Nur glücklichen Umständen war es zu verdanken, dass niemand zu Schaden kam.
Die Kaltblütigkeit des Vorgehens und weil der Brandstifter sein Ziel womöglich nicht zufällig gewählt hat, hat einen Richter dazu bewogen, die Aufnahmen aus der Videokamera nicht länger unter Verschluss zu halten – und die Sicherheit der Allgemeinheit als ein höheres Gut zu bewerten, als den Schutz eines mutmaßlichen Straftäters durch das Datenschutzgesetz.
Andere Opfer wären über zeitnahe Veröffentlichung von Fotos froh
Eine solche Entscheidungsfreudigkeit der Justiz würden sich Opfer anderer Straftaten ebenfalls wünschen – und vermutlich auch die Polizei, die mit hohem Personalaufwand zunächst versuchen muss, dem Täter auf die Spur zu kommen.
Gleichwohl ist zu bezweifeln, dass der Wunsch nach schnelleren Fahndungserfolgen durch veröffentlichte Fotos erhört wird. Überlegungen, Nachrichtendiensten erweiterten Zugriff auf Daten von Bürgern zu gewähren, hatte eine Datenschutzbeauftragte unlängst eine Absage erteilt.
Kriminelle wird’s freuen.