Streit über SchilderJuristen wollen gegen neue Verkehrsführung in Erftstadt klagen

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Die Juristen Alina Kriechel und Alrik Haug finden, dass das Linksabbiegeverbot schnell wieder aufgehoben werden soll. Sie stehen in Erftstadt-Lechenich. Im Hintergrund ist zu sehen, dass ein Pkw links abbiegt, obwohl das Verkehrszeichen einen Pfeil nach rechts zeigt.

Es wird unverändert weiter falsch abgebogen in Lechenich. Auch die Juristen Alina Kriechel und Alrik Haug finden, dass das Linksabbiegeverbot schnell wieder aufgehoben werden soll.

Juristen haben bereits in einem Brief an Bürgermeisterin Carolin Weitzel ihren Unmut bekundet. Sie wollen sogar noch weiter gehen.

Die geänderte Verkehrsführung in Lechenich im Bereich der Bonner Straße und der Schlossstraße in Erftstadt-Lechenich beschäftigt jetzt auch sieben Juristen der Unternehmergruppe Fondsnet. Sie haben einen Brief an die Stadtverwaltung und die Bürgermeisterin geschrieben und darin auch ihr Unverständnis über das seit kurzem verbotene Linksabbiegen von der Schlossstraße auf die Bonner Straße zum Ausdruck gebracht.

Das Privatbankunternehmen ist seit mehr als 25 Jahren in der Steinstraße ansässig mit 86 Beschäftigten. „Und die müssen jetzt täglich durch die Spielzone der Franz-Busbach-Straße, unmittelbar an den Haustüren der nahestehenden Wohnhäuser vorbei bis zur Frenzenstraße fahren“, kritisiert Jurist Alrik Haug vom Vorstand. Um zurück auf die Bonner Straße zu gelangen, müsse man an der Frenzenstraße zunächst links und an der nächsten Kreuzung wieder links abbiegen, um so stadtauswärts Richtung Köln oder Bonn weiterfahren zu können.

Keine nennenswerten Unfälle infolge von Linksabbiegern

Völlig unnötig würden so zusätzlich Sprit vergeudet und Schadstoffe direkt in der Innenstadt ausgestoßen und die Anwohner zusätzlich mit Lärm belästigt. Und die Ausfahrt auf die Frenzenstraße sei auch nicht ohne. „Es ist meiner Meinung nach nur eine Frage der Zeit, bis es dort mal richtig kracht“, befürchtet Haug. Hingegen habe es seinen Informationen aus der aktuellen Unfallstatistik zufolge beim Linksabbiegen von der Schlossstraße auf die Bonner Straße bisher noch keine nennenswerten Unfälle gegeben.

„Die Anordnung solcher Verkehrsschilder bedarf immer besonderer Gründe“, sagt der Jurist. Diese können jedoch weder er noch seine Kolleginnen und Kollegen sehen. „Wir fuhren 25 Jahren lang fast täglich von der Schlossstraße oft auch in der Rushhour links auf die Bonner Straße, und in den allermeisten Fällen brauchte keiner der Mitarbeitenden länger als eine Ampelschaltung dort auf die Weiterfahrt zu warten“, sagt auch seine Kollegin Alina Kriechel. Sie ist ebenfalls Juristin.

Stadt möchte bessere Aufenthaltsqualität auf dem Marktplatz

Fußgänger- beziehungsweise radfahrergefährdende Situationen habe auch sie dort noch nie feststellen können, und zu Behinderungen des Verkehrsflusses sei es auch kaum gekommen. „Zu keinem Zeitpunkt konnten wir jedoch einen Rückstau in der Schlossstraße feststellen“, betont Haug.

Die Stadt begründet das Linksabbiegeverbot auch damit, dass es zu Rückstausituationen und zu einer Gefährdung von Fußgängern und Radfahrenden und zu einer deutlichen Verschlechterung der Aufenthaltsqualität im Bereich des Marktplatzes führt. Durch die jetzt vorgeschriebene Fahrtrichtung soll die Gesamtsituation nachhaltig entschärft werden.

Das Foto zeigt, wie ein Pkw-Fahrer an der Kreuzung nach links abbiegt, obwohl es verboten ist.

Ziviler Ungehorsam? Oder übersehen die Autofahrer aus Gewohnheit die neue Verkehrsführung einfach?

Das jedoch können die Juristen und Team nicht nachvollziehen. „Hier wurde ohne Grund in einen funktionierenden Verkehrsfluss eingegriffen“, sagt Haug. Richtig sauer wird er, wenn er daran denkt, dass zeitnah auch noch die Fahrbahn entsprechend der neuen Verkehrsführungen markiert werden sollen. „Die sollen die Schilder lieber wieder abhängen“, sagt er.

Er habe wirklich hohen Respekt und Achtung vor der Kommunalpolitik. „Aber es ärgert mich und meine Kollegen, wenn unnötige Dinge das Alltagsgeschehen völlig sinnfrei erschweren.“ Im nächsten Schritt planen die Juristen der Unternehmergruppe die geänderte Verkehrsführung auf dem Verwaltungsrechtsweg prüfen zu lassen. „Dann soll das Verwaltungsgericht darüber entscheiden“, so Haug.


„Wenn eine solche Maßnahme zu Problemen vor Ort führt, dann sollte sie nachgebessert oder abgebrochen werden“, sagt der nordrhein-westfälische ADAC-Verkehrsexperte Professor Roman Suthold.

Insbesondere das Argument der Stadt, die die Maßnahme auch damit begründet, weil sie sich eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Bereich des Marktplatzes von der Neuregelung erhofft, sieht er kritisch. So sei das Wort Aufenthaltsqualität ja nicht einmal in der Straßenverkehrsordnung vorgesehen.

„In der Straßenverkehrsordnung geht es um Verkehrsfluss und Sicherheit“, sagt er. Aus seiner Wahrnehmung hätte eine juristische Überprüfung der Neureglung vor Gericht deswegen gute Chancen, gekippt zu werden. (mkl)

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