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Firma Horst GmbH & Co. KGStadt kann Kiesabbauprojekt nicht stoppen

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und die darumliegenden Felder müssen dem Kiesabbau weichen.

Brühl – Zähneknirschend nahmen alle Fraktionen im Planungsausschuss am Donnerstagabend zur Kenntnis, dass die Stadt den von der Firma Horst GmbH & Co. KG beantragten Kiesabbau im Bereich Schwadorfer Hof nicht verhindern kann. Denn sowohl das Verwaltungsgericht Köln als auch das Oberverwaltungsgericht Münster hatten in dem seit dem Jahr 2000 laufenden Verfahren der Firma, die gegen einen entsprechenden Ablehnungsbescheid des Rhein-Erft-Kreises juristisch vorgegangen war, Recht gegeben.

Die Stadt hatte 1996 ein Kiesgrabungskonzentrationskonzept erarbeitet und die Ziele zwei Jahre in einem Flächennutzungsplan festgeschrieben. Eine Abgrabung im Bereich Schwadorfer Hof war darin nicht vorgesehen. 2000 stellte dann die Firma Horst einen Antrag auf Genehmigung einer Nassauskiesung im Bereich Schwadorfer Hof. Die Stadt stimmte dem nicht zu, und der Kreis verschickte 2003 einen Ablehnungsbescheid. Dagegen klagte die Firma, die nordöstlich des Schwadorfer Hofs schon eine Kiesgrube betreibt, und setzte sich damit 2006 vor dem Verwaltungsgericht und in der Berufung 2012 auch vor dem Oberverwaltungsgericht durch. Die im Flächennutzungsplan 1998 ausgewiesenen Kiesabbaukonzentrationszone ist nach Meinung der Gerichte nicht haltbar.

Beim Nassabbau wird der Kies unterhalb der Grundwasserlinie abgebaggert. Gewonnen wird so genannter „Rohkies“, der anschließend gewaschen und von unerwünschten Bestandteilen getrennt wird.

„Der Kreis muss nun dass Genehmigungsverfahren zum Abschluss bringen“, stellte Planungsdezernent Gerd Schiffer in der Sitzung fest. Der von dem Unternehmen beauftragte Landschaftsarchitekt Peter Smeets erklärte, der Kies werde im Nassabbauverfahren gewonnen und das Material anschließend in gepresster Form zur Aufbereitungsanlage transportiert. Dafür werde unter der Bahnlinie eigens ein Tunnel errichtet. Die Fläche mit der Aufbereitungsanlage werde um fünf bis sechs Meter abgesenkt, damit das Landschaftsbild beim Blick von Schloss Falkenlust aus nicht beeinträchtigt werde. Abtransportiert werde das Material über das Gelände der schon bestehenden Kiesgrube. „Es wird keinen Lkw-Verkehr durch Schwadorf geben“, betonte Smeets. Bei der Auskiesung würden Elektrobagger eingesetzt, um die Lärmbelästigung so gering wie möglich zu halten. „Wir haben uns 2000 ausdrücklich gegen die Auskiesung ausgesprochen und sind auch heute noch dieser Meinung“, betonte Norbert Schmidt (CDU). Wertvolle Kulturlandschaft werde zerstört. „Fruchtbares Ackerland fällt weg“, bemängelte Jochem Pitz von der FDP.

„Zerstörung wird unumkehrbar sein“

„Die landschaftliche Zerstörung wird unumkehrbar sein“, befürchtet Michael vom Hagen (Grüne) und wollte wissen, welche Auswirkungen der Abbau auf den Grundwasserspiegel haben werde. „Eine Sümpfung ist nicht notwendig, deshalb bleibt der Grundwasserspiegel so, wie er heute ist“, antwortete der Landschaftsarchitekt. Die Vegetation und der Dickopsbach würden auch nicht beeinträchtigt. Auf Nachfrage von Udo Bobe (SPD) betonte Smeets, dass es wegen der großen Entfernung zur Wohnbebauung auch keine Beeinträchtigungen durch Staub- und Lärmbelastungen geben werde. Ferner gebe es auch keine artenschutzrechtlichen Bedenken, „zumindest nicht in erheblichem Ausmaß“. Als Bernd Winkelmann-Strack (Grüne) nachhakte, präzisierte der Landschaftsarchitekt: „Ich sage nicht, dass es keine Beeinträchtigungen oder Auswirkungen geben wird, aber sie werden im gesetzlich zulässigen Bereich liegen.“ „Es droht eine Lärm- und Staubbelastung der keine 500 Meter entfernten Anlieger der Weiherhofstraße in Schwadorf“, warnt Johanna Mäsgen (Grüne).

Smeets geht davon aus, dass die Auskiesung 28 Jahre lang dauern wird. Im Rahmen der Rekultivierung werde in dem Gebiet ein See mit Sträuchern und Gehölzen in den Uferbereichen entstehen. Alle Fraktionen forderten die Verwaltung auf, eine restriktive Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange zu dem beim Kreis nun durchzuführenden Verfahren abzugeben.