Abo

WohnungsnotMit dieser neuen Satzung will Frechen Wohnraum im Stadtgebiet sichern

2 min
Auf dem Foto ist ein Luftbild der Innenstadt von Frechen zu sehen.

Mit einer Drohne hat die Stadt Frechen diese Luftaufnahmen vom Stadtgebiet gemacht.

Ziel der beschlossenen Satzung ist es, Wohraum dauerhaft zu schützen. Bei Verstößen sind Bußgelder von bis zu 500.000 Euro möglich.

Der Bauausschuss der Stadt Frechen hat mehrheitlich eine Wohnraumschutzsatzung beschlossen. Mit ihrem Erlass soll erreicht werden, dass ungenehmigte Zweckentfremdungen von Wohnraum, wie zum Beispiel die kurzzeitige Vermietung über Portale wie Airbnb oder dauerhaftes Leerstehen, mit Bußgeld geahndet werden kann.

Ziel ist es, Wohnraum im Stadtgebiet dauerhaft zu sichern: Wohnungen sollen auch als solche genutzt werden. CDU, SPD, Perspektive für Frechen und die Linke stimmten für die Satzung. Dagegen votierten Grüne, FDP und AfD.

Rund 4100 Haushalte in Frechen gelten als armutsgefährdet

Hintergrund ist die angespannte Wohnraumsituation in Frechen. Laut einer Wohnungsmarktuntersuchung fehlten der Stadt im Jahr 2023 rund 900 Wohnungen. Zudem stiegen die Mieten zwischen 2011 und 2023 um 45 Prozent. Um langfristig eine preisdämpfende Wirkung auf dem Frechener Wohnungsmarkt zu erzielen, seien künftig mindestens 3500 gemeinwohlorientierte Wohnungen erforderlich, so die Gutachter. Rund 4100 Haushalte in Frechen gelten als armutsgefährdet, etwa 6500 Haushalte könnten potenziell einen Wohnberechtigungsschein beantragen.

Der Wohnraummangel soll auch durch die neue Satzung bekämpft werden. Bei der letzten Erhebung im Jahr 2022 lag die Leerstandsquote in Frechen bei 2,2 Prozent, im Rhein-Erft-Kreis bei 2,5 Prozent. Damals standen in Frechen 567 Wohnungen leer, 283 davon langfristig. Bei Airbnb seien rund 150 Unterkünfte in Frechen gemeldet, teilt die Verwaltung mit. Sie geht somit von rund 433 Wohnungen aus, die nicht regulär als Mietwohnungen genutzt werden.

Die Satzung legt auch fest, wann eine Zweckentfremdung vorliegt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Wohnraum zu mehr als der Hälfte gewerblich genutzt wird, länger als 24 Monate leer steht, länger als drei Monate kurzzeitig vermietet wird oder baulich so verändert wird, dass er für Wohnzwecke nicht mehr geeignet ist. Für solche Fälle ist eine wohnungsrechtliche Genehmigung erforderlich. Kann diese nicht erteilt werden, sieht die Satzung die Möglichkeit vor, Ersatzwohnraum in gleichem Umfang zu schaffen oder Ausgleichszahlungen zu leisten.

Frechen: Bußgeld bis zu 500.000 Euro sind möglich

Bei Verdacht auf eine ungenehmigte Zweckentfremdung kann die Stadt ermitteln, gegen Ordnungswidrigkeiten vorgehen und Bußgelder von bis zu 500.000 Euro verhängen. Die Grünen bezeichneten die Satzung „aktuell als reine Symbolpolitik, die kein drängendes Problem löse, sondern die finanziellen Probleme der Stadt verschärfe“. Frechen sei nicht signifikant von Wohnungsleerstand betroffen. Kritisiert werden zudem der „erhebliche Aufwand bei der praktischen Umsetzbarkeit, Kosten und Personalbedarf“.

Als erste und bislang einzige Stadt im Rhein-Erft-Kreis hatte Wesseling im Dezember 2024 eine Wohnraumschutzsatzung beschlossen. In Städten wie Köln, Bonn, Aachen oder Düsseldorf gibt es sie bereits.