Richter setzte Haftbefehl zunächst außer Vollzug
Partnerin in den Mund geschossenFrechener zu 3,5 Jahren Haft wegen Totschlags aus Mitleid verurteilt

Zu 3,5 Jahren Haft verurteilte das Landgericht einen 68 Jahre alten Mann aus Frechen, weil er seiner Partnerin in den Mund schoss.
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Zu drei Jahren und sechs Monaten Gefängnis hat das Landgericht Köln den Mann verurteilt, der am 22. April seine Partnerin erschoss. Der 68-Jährige hatte nach der Tat sofort den Notruf gewählt und ein Geständnis abgelegt, das die Spurenlage, Zeugenaussagen und Gutachten bestätigten. Der Angeklagte gab an, die Frau hätte von ihm Hilfe zum Suizid verlangt. Fehlende Abwehrverletzungen sprachen dafür, dass die Getötete aktiv an ihrer Erschießung mitwirkte. Sie legte sich aufs Sofa und öffnete den Mund, damit er die Pistole, eine Walther PPK mit Schalldämpfer, an ihrem Gaumen ansetzen, um sie relativ schmerzfrei und sicher durch einen Schuss ins Kleinhirn zu töten. Aber dem Mann muss klar gewesen sein, dass sie nicht einwilligungsfähig war.
Denn er wusste aus einem Arztbrief nach ihrer Entlassung am 11. März aus der Psychiatrie in Düren von ihrer bipolaren affektiven Störung und kümmerte sich um die ambulante medikamentöse Weiterbehandlung der nicht krankheitseinsichtigen Frau. Die 21. Große Strafkammer, die als Schwurgericht verhandelte, sah zwar eine Nähe zum Paragrafen 216, der die Beihilfe zur Selbsttötung regelt. Dennoch war die Anklage wegen Totschlags zwingend. „Die Tat beruht auf dem Sterbewunsch der Getöteten, ohne ihren Wunsch wäre die Tat nie passiert“, erläuterte der Vorsitzende Richter Alexander Fühling. Das Motiv für die Tat sah die Kammer in Mitleid und Überforderung aufseiten des Angeklagten. Zwei Widersprüche in seinem Verhalten konnten jedoch nicht aufgelöst werden. „Sie haben den Wehrdienst verweigert und trotzdem zu einer Waffe gegriffen.
Kurz vor Weihnachten 2025 hatte sich beide kennengelernt
Und Sie als intelligenter Menschen haben es nicht geschafft, den Notdienst zu wählen, damit Ihre Partnerin erneut in einer psychiatrischen Klinik untergebracht wird“, erklärte Fühling in der Urteilsbegründung. Kurz vor Weihnachten 2025 waren sich der Frechener und die 58-jährige Rumänin zufällig in Köln begegnet. Er war einsam, ihr drohte Obdachlosigkeit. So nahm er die in seinen Augen attraktive Frau mit in seine Wohnung am Freiheitsring und kümmerte sich trotz eigener Geldnöte in den folgenden Wochen um die Bedürfnisse der Partnerin.
Selbst als die Frau im Wahn am 22. Februar Dinge aus dem Fenster warf und wie schon am Vortag die Polizei anrücken musste, gelang es dem hilfsbereiten Mann nicht, sich aus der Beziehung zu lösen. So nahm er die mittellose und nicht krankenversicherte Frau nach ihrer Entlassung aus der LVR-Klinik Düren am 11. März wieder bei sich auf und pflegte sie.
Obwohl der forensische Gutachter dem Frechener volle Schuldfähigkeit attestierte, maß ihm das Gericht eine im Vergleich zu anderen Totschlagsdelikten geringe Strafe zu und setzte darüber hinaus den Haftbefehl vom 23. April außer Vollzug. „Es gibt eine Reihe mildernder Umstände: Ihr Geständnis von der ersten Sekunde an, Ihr untadeliger Lebenslauf, Ihr fürsorgliches Vortatverhalten sowie die Reue und Verantwortungsübernahme, die Sie an den Tag gelegt haben, unter anderem durch Ihre Zustimmung, Hinterbliebenengeld zu zahlen“, erläuterte Richter Fühling. Am Ende stellte er dem Verurteilten sogar die Chance auf Strafverbüßung im offenen Vollzug in Aussicht.
