Abo

Aussage des Gutachters21-Jähriger soll ungebremst in die Hürther Schülergruppe gefahren sein

2 min
Das Bild zeigt den Angeklagten mit seinem Anwalt.

Der Angeklagte soll abgelenkt gewesen sein, als er in die Schülergruppe fuhr.

Der Sachverständige geht davon aus, dass der Angeklagte zum Unfallzeitpunkt abgelenkt gewesen war.

Im Prozess um den tödlichen Verkehrsunfall im Juni 2025 in Hürth hat ein Verkehrsgutachter deutlich gemacht, dass der Angeklagte (21) ausreichend Zeit gehabt habe, um den Zusammenstoß mit der Schülergruppe auf der Frechener Straße zu verhindern.

Er hält es nach seinen Untersuchungen als erwiesen an, dass der BMW-Fahrer die Kreuzung überfahren hat, obwohl die Ampel bereits vier Sekunden Rot gezeigt hatte. Mit einer Geschwindigkeit zwischen 54 und 57 km/h habe er die Schüler und ihre Betreuer ungebremst erfasst, die nachweislich bei Grün die Fußgängerampel überquert hätten. Der Sachverständige geht davon aus, dass der 21-Jährige abgelenkt gewesen sei und deshalb nicht nach vorne geschaut habe, oder es andere Gründe dafür gegeben habe, weshalb er nicht reagiert hat.

Die Viertklässlerin Avin (10) und der Schulbegleiter Luis (25) erlagen wenige Tage später ihren schweren Verletzungen. Zwei weitere Kinder wurden leicht verletzt.

Defekt der Ampelanlage wird ausgeschlossen

Der Angeklagte hatte am ersten Prozesstag durch seinen Anwalt erklären lassen, er sei bei Gelb über die Kreuzung gefahren und kurzzeitig abgelenkt gewesen, weil er nach links in die Straße Theresienhöhe geschaut habe.

Der Unfallsachverständige schloss auch einen Defekt der Ampelanlage aus. Die Aussagen einer Polizistin, die privat an der Unfallstelle die Länge der jeweiligen Rot- und Grünphasen gemessen hatte und die zweier ihrer Kollegen, wonach die Phase zwischen Rot für Autofahrer und Grün viel zu kurz  sei, bezeichnete er zwar als plausibel; allerdings seien diese Messungen nicht professionell vorgenommen worden.

Polizistin beobachtete Beinahe-Zusammenstoß

Die Polizistin, die selbst in der Nähe der Unfallstelle wohnt, hatte als Zeugin ausgesagt, sie habe einen Tag nach dem schrecklichen Unfall  einen Beinahe-Zusammenstoß zwischen einem Pkw und einer älteren Fußgängerin beobachtet. Daher habe sie aus eigenem Antrieb die Ampelphasen kontrolliert und ihre Beobachtungen ihren Kollegen bei der Polizei in Bergheim mitgeteilt.

Die Frau entschuldigte sich in einer Sitzungspause bei den Angehörigen der beiden Getöteten - da diese in Teilen im Widerspruch zu den Schilderungen zu der Ampelschaltung in der Anklageschrift stünden.