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Finanzausschuss berätBettensteuer soll über 600.000 Euro in die Hürther Stadtkasse spülen

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Das Foto zeigt eine Außenaufnahme eines Gebäudes mit großem Schriftzug „Hotel“.

15 Hotelbetriebe mit mindestens zehn Betten erfasst die amtliche Statistik auf dem Gebiet der Stadt Hürth. Das Foto zeigt das Hotel am Freischütz in Gleuel.

Die Verwaltung will zum 1. Januar 2027 eine Beherbergungssteuer einführen. Pro Übernachtung sollen pauschal 2,50 Euro fällig werden.

Angesichts der angespannten Finanzlage will die Stadt Hürth eine neue Steuerquelle erschließen. Geplant ist die Einführung einer Beherbergungssteuer für Übernachtungen – nicht nur in Hotels, Pensionen und Gästehäusern, sondern auch in Ferienwohnungen und bei privaten Kurzzeitvermietungen über Online-Plattformen wie Airbnb. Die Stadt rechnet mit jährlichen Einnahmen von 625.000 Euro.

Der Vorstoß geht auf einen Antrag der SPD-Fraktion im Zuge der Haushaltsberatungen zurück, der bei anderen Fraktionen auf Zustimmung traf. Ziel ist es, zusätzliche Einnahmen zu verbuchen, ohne die eigene Bevölkerung unmittelbar zu belasten. Stattdessen sollen sich auswärtige Übernachtungsgäste an den Infrastrukturkosten beteiligen.

Hürth: Pro Übernachtung sollen pauschal 2,50 Euro fällig werden

In der Nachbarstadt Brühl wird eine Bettensteuer bereits seit 1. April erhoben. Dort werden fünf Prozent des Übernachtungspreises fällig, die Schlossstadt rechnet mit Einnahmen in Millionenhöhe.

In Hürth setzt die Verwaltung hingegen auf ein einfacheres Modell. Vorgesehen ist ein pauschaler Betrag von 2,50 Euro pro Übernachtung. Das soll den bürokratischen Aufwand sowohl für die Betriebe als auch für die Stadt gering halten. Ein pauschales Modell sei transparent, leicht umzusetzen und reduziere den Kontrollaufwand erheblich, heißt es in der Verwaltungsvorlage für den Finanzausschuss, der sich am Mittwoch mit der Bettensteuer beschäftigt (29. April, 18 Uhr, Bürgerhaus).

Hürth rechnet mit 250.000 steuerpflichtigen Übernachtungen

Durch die Pauschalsteuer entfalle insbesondere die Notwendigkeit, die Übernachtungspreise in den Betrieben zu kontrollieren. Stattdessen sollen die gemeldeten Übernachtungen stichprobenartig überprüft werden. Bei der Bettensteuer soll außerdem nicht zwischen privaten und gewerblichen Übernachtungen unterschieden werden. Von der Steuer befreit werden sollen lediglich minderjährige Gäste.

Nach Einschätzung der Stadt hält sich der zusätzliche Aufwand in Grenzen. Für die Umsetzung soll eine halbe Stelle im gehobenen Dienst ausreichen, die Kosten werden auf 40.000 Euro jährlich geschätzt. Dem stehen Einnahmen aus rund 250.000 steuerpflichtigen Übernachtungen gegenüber, mit denen die Stadt rechnet.

Zum Vergleich: Nach Angaben des Landesbetriebs IT.NRW wurden in den vergangenen vier Jahren im Schnitt rund 410.000 Übernachtungen in 15 Hürther Beherbergungsbetrieben registriert. Allerdings erfasst die amtliche Statistik nur Betriebe mit mindestens zehn Betten. Der sogenannte „graue Beherbergungsmarkt“ – insbesondere kurzfristige Vermietungen über digitale Plattformen sowie kleinere Anbieter – werde laut Verwaltungsmitteilung in der amtlichen Statistik nicht berücksichtigt.

Zudem sind darin auch Aufenthalte in Reha- und Vorsorgeeinrichtungen enthalten, die nicht dem klassischen touristischen Markt zuzurechnen sind, aber erhebliche Übernachtungszahlen aufweisen. Diese lässt die Stadt in ihrer Berechnung bislang außen vor. Die Verwaltung will die Steuer zum 1. Januar 2027 einführen. Bei einem positiven Votum im Finanzausschuss soll die entsprechende Satzung vorbereitet werden.