Beim Ortstermin ging es um die Frage, wie die Unfallstelle aus Sicht des Fahrers einzusehen war. Eltern der Opfer kämpften mit ihren Tränen.
Gericht lud zum OrtsterminEltern der Unfallopfer kehrten zur Unfallstelle in Hürth zurück

Den Unfallort an der Kreuzung Frechener Straße und Theresienhöhe nahm die 27. Große Strafkammer des Landgerichts Köln mit den Prozessbeteiligten in Augenschein.
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Zwei Familien – ein gemeinsames Schicksal: Sie haben am 4. Juni 2025 ein Kind verloren. Hier Familie Vala aus Hürth, dort Familie Jochim aus Königswinter. Avin, das zehnjährige Mädchen, überlebte den tragischen Verkehrsunfall auf der Frechener Straße ebenso wie Luis Paulo (25) nicht. Seit Mitte Mai muss sich ein 21-Jähriger unter anderem wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen vor dem Landgericht Köln verantworten.
Am Mittwoch (3. Juni), einen Tag vor dem Jahrestag des schrecklichen Geschehens, seit dem für sie nichts mehr so ist wie es früher gewesen ist, kehrten die Familien an den Ort zurück, an dem ihre Kinder durch den Zusammenstoß mit dem BMW des Unfallfahrers so schwer verletzt wurden, dass sie Tage später im Krankenhaus starben.
Hürth: Angehörige meiden die Unfallkreuzung
Die 27. Große Strafkammer des Landgerichts Köln unter Vorsitz von Dr. Wolfgang Schorn hatte den vierten Verhandlungstag gegen den 21-Jährigen an die Kreuzung der Frechener Straße/Theresienhöhe verlegt. Er wollte sich mit den anderen Prozessbeteiligten einen eigenen Eindruck von der Stelle machen, an der der Unfallfahrer mit einer Geschwindigkeit von 54 bis 57 km/h in die Schülergruppe gefahren war – obwohl die Ampel bereits vier Sekunden Rot gezeigt haben soll.
Beide Familien meiden normalerweise diese schicksalhafte Kreuzung, zu schmerzhaft ist die Erinnerung an das Unvorstellbare, was sich dort vor einem Jahr abgespielt hat. Wie schon bei einem Trauermarsch wenige Wochen nach dem Unfall zeigte sich: Valas und Jochims sind in ihrem Schmerz vereint. Sie begrüßten sich, als würden sie sich schon ewig kennen, hielten einander in den Armen fest und schämten sich auch nicht ihrer Tränen – ungeachtet der zahlreichen Menschen, die um sie herum standen. Seit Beginn des Verfahrens versäumen sie als Nebenkläger keinen Tag im Gerichtssaal in Köln.

Polizisten sperrten die Unfallstelle ab.
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Auch am Jahrestag werden sie wieder an der Kreuzung sein: Eine Initiative, die eine Petition für Tempo 30 auf der Frechener Straße gestartet hatte, lädt zum Gedenken an Avin und Luis Paulo ein. Sie erwartet dazu rund 100 Teilnehmer.
Beim Ortstermin in Hürth, für den das Gericht die Straße sperren ließ, ging es vorrangig um die Frage, wie die Unfallstelle an jenem 4. Juni 2025 aus Sicht des Fahrers einzusehen war. Kam während des bisherigen Prozessen doch immer wieder die Frage auf, ob der 21-Jährige durch den leichten Anstieg der Frechener Straße und durch hohen Grasbewuchs auf dem Randstreifen die Schülergruppe übersehen haben könnte. In einem dem 5er BMW ähnlichen 3er BMW aus dem Fuhrpark des Landgerichts Köln wurde die Fahrt vom 4. Juni nachgestellt.
Hürth: Der Angeklagte will bei „Gelb“ gefahren sein
Dabei verfestigte sich der Eindruck aus den Aussagen von Lehrerinnen, Betreuerinnen und anderer Unfallzeugen sowie eines Unfallsachverständigen an den vorherigen Prozesstagen: Der Angeklagte hätte die an der Fußgängerampel stehenden Grundschüler, die neongelbe Warnwesten trugen, bereits aus einer Entfernung von rund 160 Metern erkennen können. Polizeibeamte hatten ebensolche Warnwesten übergestreift und sich an der Ampelfurt aufgestellt.
Und: Er hätte den Zusammenstoß mit ihnen oder zumindest die Schwere des Aufpralls vermeiden können, wenn er 15 Meter vor der Haltelinie gebremst hätte. Er befand sich nach Angaben des Gutachters 60 Meter von der Ampel entfernt, als diese von Gelb auf Rot sprang. Zu Prozessbeginn hatte der 21-Jährige über seinen Anwalt erklären lassen, die Ampel habe Gelb gezeigt; er sei kurz abgelenkt gewesen, weil er nach links in die Straße Theresienhöhe geschaut habe. Eines der leicht verletzten Kinder dagegen hatte gegenüber der Polizei ausgesagt, es habe deutlich gesehen, dass er nach unten geschaut habe, als er die Schülergruppe erfasste.

Der Vorsitzende Richter Dr. Wolfgang Schorn (2.v.r.) mit seinen Richterkollegen.
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Die Staatsanwaltschaft erwägt, den Fünftklässler in den Zeugenstand rufen zu lassen. Auch Eltern anderer Kinder, die den Unfall mit ansehen mussten, sollen an den drei weiteren Verhandlungstagen dazu befragt werden, wie ihre Kinder mit den Folgen des Unfalls klarkommen.
Am nächsten Prozesstag am 16. Juni haben zunächst Valas und Jochims als Nebenkläger das Wort. Sie haben den 21-Jährigen auf Schmerzensgeld und Schadenersatz verklagt.
Beim rund anderthalbstündigen Ortstermin in Hürth hielt er sich die meiste Zeit in deutlicher Distanz zu den anderen Prozessbeteiligten auf. Mit gesenktem Kopf und in gebeugter Körperhaltung schien er dem Geschehen nicht folgen zu wollen. Mitunter stand er minutenlang regungslos am Straßenrand und blickte in das angrenzende Waldstück.
