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Hürth-ParkHändler und Verkäufer müssen weniger Umtauschwünsche erfüllen

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Zahlreiche Besucher hatten Lust, im Hürth-Park nach Weihnachten ihre Gutscheine einzulösen.

Hürth – Manchmal ist der Unterschied zwar klein, aber entscheidend. Diese Erfahrung machte Rolf Reinhardt. „Ich bin schnell glücklich geworden und konnte das Parfüm für meine Frau ohne Probleme umtauschen“, sagte der Frechener. „Ich hatte beim Einkauf einfach die Variante für den Herrn erwischt, aber es sollte schon die für die Dame sein.“ So wie Rolf Reinhardt kamen am Freitag viele Menschen in den Hürth-Park. Denn die Weihnachtstage sind vorbei, die Geschenke verteilt. Und nun stand der Umtausch an. Oder es wurden Gutscheine eingelöst. Zahlreiche Besucher kamen allerdings auch nur zum Bummeln.

Tipps der Verbraucherzentrale

Umtausch

Trifft das Geschenk nicht den Geschmack, haben Käufer nicht automatisch das Recht zum Umtausch. Vielmehr sind sie auf die Kulanz des Händlers angewiesen. Es sei denn, beim Kauf wurde das Umtauschrecht schriftlich zugesichert.

Reklamation

Wenn die Ware nicht in Ordnung ist, also die Spielekonsole streikt oder der Reißverschluss an der Skijacke klemmt, haben Käufer klare Rechte gegenüber dem Verkäufer. Denn nach dem Kauf besteht zwei Jahre lang die Möglichkeit, Ansprüche wegen eines Mangels beim Händler geltend zu machen.

Rechte des Händlers

Bevor der Kunde den Kaufpreis der fehlerhaften Ware zurückerhält oder mindern kann, muss er dem Händler die Möglichkeit geben, die Ware zu reparieren oder mangelfreien Ersatz zu liefern.

Vorteile für Kunden

Kommt es wegen eines Mangels zum Streit, muss der Händler innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf nachweisen, dass die Ware zum Zeitpunkt des Kaufs einwandfrei war, als sie über die Ladentheke ging. Bei schlecht verständlichen oder fehlerhaften Montage- oder Bedienungsanleitungen haftet der Verkäufer.

Gutschein

Wer mit einem Gutschein beschenkt wurde, muss auf die Einlösefrist achten. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren.

Kauf im Internet

Wurde das Präsent im Internet gekauft, ist die Rückgabe einfacher. Fast jeder im Internet geschlossene Vertrag kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Widerrufen und die Ware zurückschicken kann man auch, wenn einem der Artikel nicht gefällt. Wichtig ist aber, dass die Widerrufsfrist an den Weihnachtsfeiertagen noch nicht abgelaufen ist.

Mit Rabatt-Prozentzahlen und „Sale“-Schildern lockten viele Läden. Geschmückte Tannenbäume verbreiteten noch Weihnachtsstimmung. Nach und nach füllte sich die Einkaufsmeile. Einen Ansturm von Kunden, die Geschenke umtauschen wollten, gebe es bereits seit Jahren nicht mehr, sagten Händler und Verkäufer. Unabhängig vom Sortiment gehe der Trend hin zu Geldgeschenken und zu Gutscheinen.

Trend zu Geldgeschenken und zu Gutscheinen

„Ich habe Geld für eine Kamera geschenkt bekommen. Und mir nun eine gekauft, die ich mir schon lange gewünscht habe“, erzählte Tanja Becker. „Auf die Filme, die ich haben wollte, gab es heute Rabatt, da habe ich zugeschlagen“, sagte Thomas Hübner. Seinen Gutschein löste der 14-jährige Patrick für ein Computerspiel ein. „Ich habe einen Gutschein für eine neue Jacke bekommen. Bisher bin ich zwar noch nicht fündig geworden, aber der Nachmittag ist ja noch lang“, gab sich Natalie Berger optimistisch.

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Hingegen freute sich Monika Schmitz über einen neuen grünen Koffer. „Ein bisschen Farbe darf es schon sein“, so die Dame. „Wir haben einen blauen Pullover für unseren Schwiegersohn umtauschen können, weil er fehlerhaft war“, berichtete eine Hürther Besucherin. „Ich bin mit all meinen Geschenken zu Weihnachten sehr glücklich und zufrieden gewesen“, sagte Resi Herse.

„Ich will nichts umtauschen“, so die Kölnerin. „Wir schenken uns an Weihnachten nichts“, erzählte die Wesselingerin Elke Kirchmann. „Wir erfüllen uns unsere Wünschen lieber zu der Zeit, die wir am besten finden“, führte sie aus. Zum Bummeln kam auch die 25-jährige Alma Lopez aus Bergheim nach Hürth. „Es ist entspannter hier, als durch die vollen Straßen in Köln zu laufen.“