Die Staatsanwaltschaft prüft, ob es einen Anfangsverdacht wegen Volksverhetzung gegen einen bekannten Graffiti-Künstler gibt.
Online-PetitionHürther wehren sich gegen mutmaßlich rechtsextreme Parolen auf Hausfassade

Die großflächig bemalte und besprühte Fassade des Hauses des Malers und Graffiti-Künstlers Claus Winkler, Künstlername: Seak.
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Die großflächig bemalten Fassaden eines Wohnhauses an der Kochstraße in Efferen sorgen in Hürth für Diskussionen. Die Initiatoren einer Online-Petition werfen dem Eigentümer vor, dort rechtsextreme und rassistische Botschaften zu verbreiten. Mehr als 1200 Menschen fordern inzwischen, dass die Stadt prüft, ob rechtliche Schritte möglich sind.
Seit der Bundestagswahl 2025 und im ersten Quartal 2026 habe sich die Fassade nach Ansicht der Initiatoren zu einer „in sich geschlossenen rechtsextremen Propagandafläche über zwei Hauswände und Garage“ entwickelt, heißt es in der Petition. Zu sehen seien unter anderem Verweise auf die in rechtsextremen Kreisen verwendete Forderung nach „Remigration“ sowie Namen und Bezüge zu Personen, die dem rechtsextremen oder neurechten Spektrum zugerechnet werden.
Hürth: Petition fordert die Prüfung rechtlicher Maßnahmen
In der Petition gehe es „ausdrücklich nicht darum, Meinungen zu verbieten oder Kunst pauschal einzuschränken“, schreibt eine Initiatorin. Vielmehr solle verhindert werden, „dass rechtsextreme und rassistische Propaganda mit einschüchternder Wirkung dauerhaft und unkommentiert an diesem Hauptverkehrsweg und Schulweg stehen bleibt“. Rechtsextreme Parolen und rassistische Hetze dürften im Ortsbild nicht zur Normalität werden.
Auch in der Einwohnerfragestunde der jüngsten Stadtratssitzung im Bürgerhaus machte die Juristin aus Efferen die Petition zum Thema. Sie habe selbst zwei Kinder, die auf dem Schulweg und zum Sport an dem Haus vorbeigehen müssten. „Die Petition verlangt keine pauschale Beschränkung der Meinungsfreiheit oder Kunst, sondern eine nachvollziehbare Prüfung der rechtlichen Handlungsmöglichkeiten im konkreten Einzelfall“, sagte sie.
In die Kritik geratener Graffiti-Künstler ist Träger des Hürther Kulturpreises
Unabhängig davon stelle sich die Frage, wie die Stadt damit umgehe, dass der Eigentümer – es handelt sich um den Maler und Graffiti-Künstler Claus „Seak“ Winkler – im Jahr 2005 mit dem Hürther Kulturpreis ausgezeichnet worden sei. „Wird die Stadt prüfen, ob und in welcher Form hierzu eine erneute inhaltliche und rechtliche Befassung erfolgt?“, fragte sie.
Bürgermeister Dirk Breuer (CDU) entgegnete in der Ratssitzung, der Fall werfe verfassungsrechtliche Fragen zur Meinungs- und Kunstfreiheit auf, die nicht leicht zu beantworten seien. Für strafrechtliche Bewertungen sei die Stadtverwaltung jedoch der „falsche Adressat“. Mit der Verleihung des Kulturpreises im Jahr 2005 habe der damalige Kulturausschuss das künstlerische Wirken Winklers zum damaligen Zeitpunkt gewürdigt. Eine dauerhafte Aufnahme in einen Kreis der Kulturpreisträger sei damit nicht verbunden. Ob die Stadt das Preisgeld zurückfordern könne, sei ein „komplexer Sachverhalt“.
Staatsanwaltschaft Köln prüft Anfangsverdacht der Volksverhetzung
Auf Nachfrage dieser Redaktion sagte Breuer, die Verwaltung habe den Fall geprüft. Sollten neue Hinweise eingehen, würden auch diese bewertet. Die Situation sei „grenzwertig“ und führe „zu großen Sorgen im Umfeld“, räumte Breuer ein. „Für das Umfeld ist das belastend.“
Inzwischen haben sich auch Schülerinnen und Schüler der Friedrich-Ebert-Realschule, die dem Netzwerk „Schule ohne Rassismus“ angehört, mit einem Brief an den Bürgermeister gewandt. Sie schlagen eine gemeinsame Aktion vor, um für das Thema zu sensibilisieren und ein Zeichen gegen Diskriminierung zu setzen. Unterstützt wird diese Initiative auch vom Albert-Schweitzer-Gymnasium, dem Ernst-Mach-Gymnasium, der Gesamtschule und der Geschwister-Scholl-Grundschule in Efferen, außerdem vom Verein „Wir sind Hürther“ und den Omas gegen Rechts.
Auf Anfrage zu den Vorwürfen verwies Winkler auf die Kunst- und Meinungsfreiheit. Er bezeichnete sein Haus als „Gesamtkunstwerk“, an dem er seit Jahren arbeite und mit dem er der Gesellschaft „den Spiegel vorhalten“ wolle.
Unterdessen beschäftigt der Fall auch die Strafverfolgungsbehörde. Die Staatsanwaltschaft prüfe auf eine Anzeige hin, „ob die Voraussetzungen eines Anfangsverdachts wegen Volksverhetzung gegeben sind“, teilte Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer auf Anfrage mit. „Diese Prüfung wird etwas Zeit in Anspruch nehmen.“
