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Prozess um TierquälereiAnwälte halten Videomaterial aus Schlachthof für rechtswidrig

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Der Schlachthof in Hürth-Fischenich war nach Bekanntwerden der Vorwürfe vom Veterinäramt des Kreises geschlossen worden.

Der Schlachthof in Hürth-Fischenich war nach Bekanntwerden der Vorwürfe vom Veterinäramt des Kreises geschlossen worden.

Der Prozess gegen vier ehemalige Mitarbeiter wurde bei seinem zweiten Anlauf erneut vertagt. Das Gericht steht unter Druck.

Entgegen der Erwartungen wurde am Freitag kein Urteil im Hürther Tierquäler-Prozess gesprochen. Vier Männer im Alter von 24, 32, 46 und 52 Jahren waren für 37 Taten im Zeitraum 25. Dezember 2022 bis 4. Januar 2023 angeklagt. Ihre Verteidiger stellten bei dem auf einen Tag angesetzten Prozess vor dem Amtsgericht Köln einen Antrag auf ein Beweiserhebungs- und -verwertungsverbot.

Die Tierschutzorganisation Aninova (ehemals Deutsches Tierschutzbüro) soll mit den heimlichen Aufnahmen in einem inzwischen geschlossenen Hürther Schlachthof Rechtsverstöße begangen habe. Das Amtsgericht, das die Anklage auf der Grundlage des Bildmaterials erhob, würde bei Verwertung selbst rechtswidrig handeln, hieß es in der mehr als einstündigen Antragsbegründung.

Nach einem Rechtsgespräch aller Verfahrensbeteiligten will Amtsrichter Dr. Michael Käufl darüber zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden. Nach Angaben eines Gerichtssprechers könne die Prüfung bis zu einem halben Jahr dauern. 

Hürth: Aus Sicht von Tierschützern handelt es sich um Straftaten

Aninova-Geschäftsführerin Denise Weber betrachtet die erneute Vertagung nicht als Rückschlag. Dass sich ein Gericht überhaupt mit den dokumentierten Vorgängen auseinandersetze, sei ein wichtiger Schritt. Dennoch dürfe bei allen juristischen Fragen nicht aus dem Blick geraten, „worum es in diesem Verfahren tatsächlich gehe: um massive Vorwürfe schwerster Tierquälerei“. Solche Taten seien keine Bagatelldelikte, sondern Straftaten, die konsequent aufgearbeitet und angemessen sanktioniert werden müssten“, sagte Weber.

Aufnahmen wie diese sollen Straftaten im ehemaligen Hürther Schlachthof belegen.

Aufnahmen wie diese sollen Straftaten im ehemaligen Hürther Schlachthof belegen.

Der Prozess war im Oktober 2025 bereits am ersten Verhandlungstag ausgesetzt worden. Einer der Verteidiger hatte beklagt, dass man seinem bulgarischen Mandanten die Anklageschrift nicht in dessen Muttersprache vorgelegt habe.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Männern Tierquälerei vor. Unter anderem Kühen sei ohne sachgerechte Betäubung die Kehle durchgeschnitten worden. „Sie standen dem Empfinden der Tiere gefühllos gegenüber“, sagte die Staatsanwältin im Oktober bei der Verlesung der Anklage über die Beschuldigten.

Hürth: Betreiber des Schlachthofs muss nicht vor Gericht

Die Tierschutzorganisation Aninova hatte die Missstände in dem Hürther Schlachthof Anfang 2023 aufgedeckt. „Die Zustände in dem Betrieb gleichen einem Horrorfilm“, sagte Vorstand Jan Peifer. „Die Tierquälerei in dem Schlachthof ist kaum in Worte zu fassen, es ist sicherlich mit das Schlimmste, was ich jemals gesehen habe.“  

Er kritisierte, dass es schwer nachvollziehbar sei, dass ausgerechnet dem mutmaßlich Hauptverantwortlichen keine juristischen Konsequenzen drohen. Ihm hatte die Staatsanwaltschaft vorgeworfen, dass er in 74 Fällen Schafe ohne die rechtlich vorgeschriebene Fleisch- und Tierbeschau schlachten ließ und verkauft hat. Das Amtsgericht hatte die Eröffnung des Hauptverfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts abgelehnt. 

In dieselbe Kerbe schlug am Freitag Denise Weber: „Die Verantwortung darf nicht an der Schlachtlinie enden. Auch Strukturen, Kontrollen und betriebliche Verantwortlichkeiten müssen in den Blick genommen werden.“ Sie verweist zudem darauf, dass die Ursachen solcher Fälle tiefer liegen: „Kein Tier geht freiwillig in einen Schlachthof. Tiere sind Lebewesen und wollen leben. Wer wirklich Gerechtigkeit für Tiere will, entscheidet sich gegen das Töten – und für ein veganes Leben.“