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Zwei Menschen starbenStaatsanwalt klagt Unfallfahrer von Hürth an – 20-Jähriger fuhr bei Rot

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An der Unfallstelle an der Ampel Frechener Straße/Theresienhöhe erinnerten wochenlang Blumen, Kerzen, Teddybären, Fotos und Briefe an die beiden Unfallopfer.

An der Unfallstelle an der Ampel Frechener Straße/Theresienhöhe erinnerten wochenlang Blumen, Kerzen, Teddybären, Fotos und Briefe an die beiden Unfallopfer.

Vier Monate nach dem tödlichen Unfall haben die Ermittler die Akte geschlossen. Der 20-Jährige dealte offenbar mit Cannabis.

Im Zusammenhang mit dem verheerenden Verkehrsunfall Anfang Juni 2025 in Hürth hat die Staatsanwaltschaft Köln Anklage gegen den mutmaßlichen Unfallfahrer erhoben. Sie wirft dem zum Tatzeitpunkt 20-Jährigen fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vor. Zudem soll er gegen das Waffengesetz verstoßen und mit Cannabis gedealt haben. Dies teilte die Direktorin des Amtsgerichts Brühl, Susann Ulbert-Maur, am Montag (27. Oktober), mit. 

Die Vorsitzende des Jugendschöffengerichts am Amtsgericht Brühl müsse nun prüfen, ob dieses die Anklage zulässt. Falls die Anklage zugelassen wird, sei mit einem Prozessbeginn nicht vor Jahresbeginn 2026 zu rechnen, kündigte Ulbert-Maur an.

Der Mann war mit seinem BMW zwischen 54 und 57 km/h gefahren

Wegen fahrlässiger Tötung können bis zu zehn Jahre Jugendstrafe verhängt werden, je nach Schwere der Tat und individueller Schuld. Eine Geldstrafe ist ebenfalls möglich.

Der 20-Jährige war auf der Frechener Straße in eine Schülergruppe gefahren und hatte ein Mädchen (10) und einen Schulbegleiter (25) getötet. Ihr Tod hatte für große Betroffenheit weit über Hürth hinaus gesorgt. Besonders berührend: Die Opfer, Avin und Luis, hatten ihre Organe gespendet.

Aus der Anklage geht hervor, dass der 20-Jährige bei Rot über die Ampel an der Theresienhöhe gefahren sein soll. Dies hatten mehrere Zeugen unmittelbar nach dem Unfall gegenüber der Polizei ausgesagt. Die Ampel habe bereits seit vier Sekunden Rot gezeigt, als der Fahrer die Schülergruppe und ihre Begleiter erfasste. Die Ermittlungen hätten zudem ergeben, dass der BMW zwischen 54 und 57 km/h schnell gewesen sei. Das hätten verkehrstechnische Untersuchungen ergeben. Erlaubt ist an dieser Stelle Tempo 70. 

Die zehnjährige Avin war bei dem Verkehrsunfall in Hürth ums Leben gekommen. Das Foto zeigt sie auf dem Herkules-Monument in Kassel.

Die zehnjährige Avin war bei dem Verkehrsunfall in Hürth ums Leben gekommen. Das Foto zeigt sie auf dem Herkules-Monument in Kassel.

Der 20-Jährige soll Avin und den Schulbegleiter Luis Jochim frontal erfasst haben, wodurch beide durch die Luft geschleudert wurden. Das Mädchen und der Schulbegleiter erlagen wenige Tage nach dem Unfall ihren schweren Verletzungen. Zwei weiteren Viertklässlern der Carl-Orff-Grundschule sei der Mann über die Füße gefahren, heißt es weiter in der Anlage.

Ebenfalls Bestandteil der Anklage: Verstoß gegen das Waffengesetz. Im BMW fanden die Ermittler eine Patrone 9 mm Luger WIN. Sie wird für Pistolen und Revolver verwendet. Einen Waffenschein besitzt der 20-Jährige nicht. Bei der Wohnungsdurchsuchung am Unfalltag wurden zudem 122,4 Gramm Cannabis sichergestellt. Die Staatsanwaltschaft ist sich sicher, dass der Unfallfahrer damit gedealt hat. 

An einem Schweigemarsch in Hürth trösteten sich die Eltern der Todesopfer gegenseitig. Mehrere Hundert Menschen nahmen daran teil.

An einem Schweigemarsch in Hürth trösteten sich die Eltern der Todesopfer gegenseitig. Mehrere Hundert Menschen nahmen daran teil.

Er selbst war zum Zeitpunkt des Unfalls weder betrunken, noch hatte er Drogen zu sich genommen. Dies hatten Tests unmittelbar nach dem Unfall ergeben, sie wurden durch detailliertere Untersuchungen im Labor bestätigt. 

Der Unfallfahrer war zuvor mindestens schon einmal wegen eines Verkehrsdeliktes in Erscheinung getreten. Wenige Wochen vor dem Unfall im Juni war der 20-Jährige vom Amtsgericht Brühl zu einer Jugendstrafe auf Bewährung unter anderem wegen unterlassener Hilfeleistung im Straßenverkehr verurteilt worden. Details nannte das Gericht mit Hinweis auf das Alter des Fahrers nicht.