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Neubaugebiet Efferen-WestVerwaltung verspricht Anwohnern mehr Transparenz

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Gebaggert wird im Neubaugebiet Efferen-West. Um für Gefälle in den Kanälen zu sorgen, werden die Straßen aufgeschüttet.

Hürth-Efferen – Die Verwaltung will genauer über die Höhenunterschiede im Neubaugebiet Efferen-West informieren. Außerdem sollen den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke die erteilten Baugenehmigungen für die benachbarten Flächen zugestellt werden. „So wissen die Alteigentümer, was auf sie zukommt“, betonte der Fachbereichsleiter Planen, Bauen und Umwelt, Manfred Siry. „Das ist ein absolut faires Verfahren.“

Auf dem elf Hektar großen ehemaligen Acker östlich der Kreisstraße 2n laufen derzeit die Erschließungsarbeiten für ein großes Neubaugebiet. Bis zu 300 Wohneinheiten sollen dort in Einfamilien und Reihenhäusern sowie im Geschosswohnungsbau entstehen.

Anwohner hatten sich beklagt

Zuletzt hatten sich Anwohner der Annen-, Hertz- und Bellerstraße beklagt, sie seien über die geplanten Aufschüttungen im Unklaren gelassen worden, die für das notwendige Gefälle in den Abwasserkanälen sorgen sollen. Durch die unterschiedlichen Geländehöhen könnten sich Nachbarschaftskonflikte insbesondere an den Außengrenzen des Baugebiet ergeben, befürchtet Anne Conrads, Sprecherin einer Bürgerinitiative.

Erst auf öffentlichen Druck hin folgten zunächst die Verwaltung und nun auch der Planungsausschuss weitgehend den Forderungen eines Bürgerantrags aus der Nachbarschaft des Baugebiets. So sollen Karten mit genauen Angaben über das Geländeprofil sowie Höhenschnitte veröffentlicht werden. „Das ist für Architekten interessant“, sagte Bürgermeister Dirk Breuer.

Außerdem soll im Baugenehmigungsverfahren die „größtmögliche Transparenz“ geübt werden, versprach der Bürgermeister. Die Stadt will außerdem über die Rechtslage informieren. Die Zustellung der Baugenehmigungen ermögliche es den Nachbarn, frühzeitig rechtliche Schritte zu prüfen.

Baurecht regelt Höhendifferenzen

Dass solche Schritte erforderlich werden könnten, bezweifelt die Verwaltung. Das Baurecht regele bereits, wie mit Höhendifferenzen an Grundstücksgrenzen umzugehen sei. So dürften Stützmauern oder Böschungen höchstens einen Meter hoch sein, ansonsten seien Abstandsflächen einzuhalten. Auch müsse ein Bauherr sicherstellen, dass sein Grundstück entwässert wird, etwa durch Grünflächen, so dass kein Wasser die Nachbargrundstücke beeinträchtige.

Der CDU-Stadtverordnete Rüdiger Winkler, selbst Nachbar des Baugebiets, sah sich in seiner Auffassung bestätigt, dass die Höhenunterschiede nicht zu unlösbaren Problemen führen würden. Dass die Straßen höhergelegt werden, bedeute nicht gleich, dass das komplette Grundstück aufgeschüttet werde. Gefälle in den Gärten seien auch im Umfeld durchaus üblich.

Das sieht Anne Conrads weiterhin anders. Die Sprecherin der Bürgerinitiative wertet die Zugeständnisse aber einen „gangbaren Kompromiss“.