Nach einem Ausbruch in Hürth hatte das Veterinäramt eine Sperrzone mit strengen Auflagen verhängt. Seitdem wurde kein neuer Fall nachgewiesen.
Kein weiterer FallRhein-Erft-Kreis hebt Maßnahmen gegen Ausbreitung der Geflügelpest auf

Der Rhein-Erft-Kreis hat die Schutzmaßnahmen gegen Geflügelpest wieder aufgehoben. (Symbolbild)
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Ab Samstag (13. Dezember) gelten im Rhein-Erft-Kreis keine besonderen Maßnahmen mehr zum Schutz vor der Ausbreitung der Geflügelpest. Die Kreisverwaltung hebt die entsprechenden tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügungen vom 10. November und 3. Dezember auf. Hintergrund ist, dass es im Kreisgebiet nach Angaben von Kreissprecher Thomas Schweinsburg keine weiteren Nachweise des Virus mehr gegeben habe.
Anfang November war es in Hürth zu einem Ausbruch der Geflügelpest gekommen. In einem Freigehege auf einem landwirtschaftlichen Betrieb in Hermülheim verendeten vier Tiere. Der gesamte Geflügelbestand des Hofs, darunter 500 Hühner, wurde daraufhin aus seuchenrechtlichen Gründen vorsorglich getötet. Nach Einschätzung des Veterinäramts wurde das Virus vermutlich durch Wildvögel eingeschleppt.
Hürth: Sperrzone rund um den betroffenen Hof wird aufgehoben
Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, hatte der Rhein-Erft-Kreis umfangreiche Schutzmaßnahmen angeordnet. Rund um den betroffenen Betrieb wurde eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern und eine Überwachungszone von zehn Kilometern eingerichtet. Zu den angeordneten Maßnahmen gehörten ein Transport- und Verkaufsverbot für Geflügel und Erzeugnisse wie Eier und Fleisch.
Innerhalb der Sperrzone befanden sich laut Kreisverwaltung 200 Geflügelhalter, darunter vier größere Betriebe. Zwei Geflügelbetriebe aus Hürth und Frechen erhielten Sondergenehmigungen und durften unter strengen Hygiene- und Kontrollauflagen wieder Eier verkaufen.

