Zwei Instanzen waren der Anklage der Staatsanwaltschaft bereits nicht gefolgt: RWE hätte sein Gelände besser schützen müssen.
Kein HausfriedensbruchGericht bestätigt Freispruch für Tagebau-Besetzer in Kerpen

Aktivisten stehen auf einem besetzten Kohlebagger im Tagebau Hambach.
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Das Oberlandesgericht Köln hat gestern die Revision der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch vom Vorwurf des Hausfriedensbuch eines Baggerbesetzers im Tagebau Hambach (Rhein-Erft-Kreis) verworfen. Damit ist der Freispruch rechtskräftig.
Der Aktivist gehörte zu einer Gruppe von acht Braunkohle-Gegnern, die am 16. Januar 2023 einen Bagger auf dem Betriebsgelände Kerpen-Manheim des RWE-Konzerns besetzt hatten. Der polizeilichen Aufforderung, von dem Bagger herunterzukommen und die Grube zu verlassen, leisteten die Besetzer widerstandslos Folge.
RWE hat nach Ansicht der Richter das Gelände nur unzureichend gesichert
Ein Mann, der sich dafür am 25. April 2024 vor dem Amtsgericht Kerpen verantworten musste, wurde von Richter Andreas van der Breggen freigesprochen. Grund: Das Betriebsgelände sei nicht ausreichend eingefriedet gewesen. Da die Staatsanwaltschaft Widerspruch einlegte, musste sich das Landgericht Köln erneut mit dem Vorfall beschäftigen. Die nächsthöhere Instanz kam zu dem gleichen Ergebnis.
Weil die Staatsanwaltschaft erneut in Revision ging, musste das Oberlandesgericht Köln die rechtliche Korrektheit des Urteils bewerten. Und verwarf die Revision als unbegründet. (uwe)
