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Schreiben irritiert AnwohnerJagd auf Nutrias am Neffelbach in Kerpen-Blatzheim

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Ein Nutria frisst am Rande eines Teiches eine Kastanie.

In Kerpen-Blatzheim tummeln sich die Nutrias – zumindest, bevor der Jäger kommt (Symbolfoto).

Die Tiere könnten Schäden durch die unterirdischen Gänge hervorrufen, die sie buddelten. Der Erftverband darf die Tiere nicht töten oder fangen.

Ein Informationsschreiben sorgte jüngst bei Blatzeimerinnen und Blatzheimern für Besorgnis und Irritation. Anrainer des Neffelbachs hatten ein Schreiben von „örtlichen Jägern“ erhalten, die erklärten, warum sie die Nutrias an dem Gewässer abgeschossen haben. Die Jagd auf die Nager sei „nicht nur rechtens, sondern dient insbesondere dem Hochwasserschutz“ der anliegenden Grundstücke.

Der Co-Vorsitzende der BBK/UWG-Fraktion David Held hatte sich daraufhin mit einem Schreiben an die Kerpener Stadtverwaltung gewandt. Bürgerinnen und Bürger hätten sich besorgt gezeigt, weil sie teils vermummte Menschen beobachtet hätten, die mit Waffen unterwegs seien und diese auch einsetzten. Kritisch finde er vor allem, dass die Anwohnerinnen und Anwohner keinen festen Ansprechpartner hätten und nicht genau wüssten, wer dort genau zur Jagd auf die Tiere berechtigt sei und wer nicht.

Kerpen: Erftverband zahlt Aufwandsentschädigung für Jagd

In dem Schreiben geben sich die Jäger jedenfalls nicht zu erkennen. Lediglich von „ortsansässigen Jagdausübungsberechtigten“ ist die Rede. Da der Erftverband die Nutria nicht fangen oder jagen dürfe, übernähmen sie nun diese Aufgabe. 

Der Erftverband bestätigt dies auf Anfrage der Redaktion. Das Fangen oder Bejagen der Tiere gehöre „nicht zu den wasserwirtschaftlichen Aufgaben des Erftverbands. Das haben wir rechtlich prüfen lassen. Nur wenn wasserwirtschaftliche Anlagen wie zum Beispiel Hochwasserrückhaltebecken betroffen sind können wir tätig werden.“

David Held ist Co-Vorsitzender der BBK/UWG-Fraktion.

David Held ist Co-Vorsitzender der BBK/UWG-Fraktion.

Eine Regulierung des Bestands sei sicherlich sinnvoll, um ihn „auf einem akzeptablen Niveau zu halten“, heißt es weiter. Denn die niedlichen Tiere könnten auch große Schäden anrichten: „Fraßschäden auf den landwirtschaftlichen Flächen gibt es sicherlich genauso wie Wühlschäden in den privaten Gärten.“ Weiter gibt der Erftverband an, im Jahr 2025 eine Aufwandsentschädigung an die örtliche Jägerschaft für rund 270 erlegte Tiere gezahlt zu haben.

Nutria hat keine natürlichen Feinde außer kalte Winter

Laut dem Schreiben, das den Bürgerinnen und Bürgern vorliegt, haben die Biberratten keine natürlichen Feinde außer strenge Winter. Ihre unterirdischen Gänge könnten einbrechen und Schäden verursachen, etwa, indem die Nagetiere Flussufer und Deiche untergrabe und Schilfgürtel vernichteten. Dadurch gefährdeten sie den Lebensraum von Jungtieren etwa von Vögeln, Fischen und Amphibien. 

Beim Nutria handele es sich um eine invasive Art, eingeschleppt aus Südamerika und vermutlich aus Pelzfarmen ausgebrochen. Die Sorge der Bürgerinnen und Bürger, dass bei der Jagd jemand verletzt werde oder die Tiere litten, sei unbegründet, heißt es weiter in dem Schreiben: Die Nager würden waidgerecht, also ohne langes Leiden, getötet und die Jagdberechtigten achteten immer darauf, dass niemand gefährdet werde.

Auch sei die Jagd bei der Polizei gemeldet. Die Beamten der Behörde konnten dazu auf Anfrage aber keine Auskunft geben, da sie nicht zuständig seien, wie eine Sprecherin vermittelte. Sie verwies auf die Untere Jagdbehörde des Kreises. 

Auch dieser liegen, wie eine Sprecherin auf Anfrage erklärt, „keine Informationen über eine Anmeldung der Nutriabejagung an der genannten Örtlichkeit vor“. Sie betont aber auch: Eine generelle Anzeigenpflicht bei der Unteren Jagdbehörde für die Bejagung von Nutrias gebe es nicht.

„Die Bekämpfung von Nutrias erfolgt auf Grundlage des aktuell geltenden Erlasses zur Bekämpfung von Bisam und Nutria (Erlass vom 27.Dezember 2022, Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen) sowie im Rahmen der jagd- und naturschutzrechtlichen Vorschriften“, heißt es weiter. „Danach können Jagdausübungsberechtigte sowie von ihnen ermächtigte Jagdgäste Nutrias im Rahmen der befugten Jagdausübung grundsätzlich durch Abschuss bekämpfen.“ In der Regel sei das der jeweilige Jagdpächter vor Ort.

Der Erlass enthalte keine Vorgaben zu einer konkreten Anzahl zu entnehmender Tiere, zu Bejagungsintervallen oder zu bestimmten Jagdmethoden. Aber: „Mögliche Einschränkungen können sich insbesondere aus naturschutzrechtlichen Vorgaben ergeben, insbesondere in ausgewiesenen Schutzgebieten, sofern entsprechende Verbote bestehen.“