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FliegerhorstUnbekannter blendet Tornado-Besatzung in Nörvenich mit Laserpointer

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Das Foto zeigt zwei Tornados beim Start.

Zwei Tornados beim Start zu einem Kontrollflug.

Das Luftwaffengeschwader 31 plant laut Eigenangaben, jeden Vorfall dieser Art zur Strafanzeige zu bringen.

Am Donnerstag (9. Oktober) wurde die Besatzung eines in Nörvenich stationierten Tornados in der Landephase gegen 20.45 Uhr mit einem Laser geblendet. Das teilt die Pressestelle des Fliegerhorsts 31 Boelcke mit. Die Besatzung sei jedoch nicht zu Schaden gekommen und konnte das Flugzeug sicher landen.

Kerpen: Blendung sei kein Kavaliersdelikt

Die Pressestelle betont, dass eine Laserblendung kein Kavaliersdelikt sei. „Hierbei handelt es sich strafrechtlich um einen gefährlichen Eingriff in den Flugverkehr, der in der Folge mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden kann“, teilt ein Sprecher mit: „Durch den Einsatz eines Lasers kann es zu einer körperlichen Verletzung des betroffenen Luftfahrzeugführers, durch zum Beispiel Ablösung der Augennetzhaut, und somit zur Erblindung des Piloten kommen.“

Falls der Pilot so stark geblendet werde, dass er nicht mehr in der Lage sei, das Flugzeug sicher zu kontrollieren, seien auch Dritte gefährdet. Das Luftwaffengeschwader 31 plant laut Eigenangaben, jeden Vorfall dieser Art zur Strafanzeige zu bringen. (enp)