Wolf-Dieter Consilius weiß um die Wirren der Bürokratie. Vor allem seine mittlerweile verstorbene Mutter war davon betroffen.
Kuriose BürokratieTote aus Kerpen-Buir sollte Grab ihres Mannes räumen

Wolf-Dieter Consilius zeigt ein Geschenk seines Großvaters an seinen Bruder. Die Uhr mit Thermostat erinnere ihn an die Großeltern und die Mutter, erzählt er.
Copyright: Elena Pintus
Lisbeth Consilius verstarb im Jahr 2024 im stolzen Alter von 102 Jahren. Doch anscheinend ist manch einer oder eine auch im Tode nicht vor der Geißel der Bürokratie gefeit. Noch anderthalb Jahre nach ihrer Beisetzung, so berichtet ihr Sohn Wolf-Dieter Consilius, habe Lisbeth Consilius Post von der Stadt Kerpen erhalten. Sie sei dazu aufgefordert, ein Grab zu räumen, weil die Nutzungsdauer abgelaufen sei. Nein, selbstredend nicht das eigene. Das ihres Mannes.
Nachzulesen ist das in einem Schriftverkehr, den ihr mittlerweile 84-jähriger Sohn fein säuberlich dokumentiert hat. Darin ist, das sei der Verwaltung zugute gelegt, allerdings auch die Rede davon, dass Lisbeth Consilius als Nutzungsberechtigte der Grabstätte eingetragen sei, weil „keine anderslautende Meldung“ vorliege. Hier liegt die Verantwortung womöglich also auch beim Nutzer der Grabstätte.
Daten werden nicht automatisch übernommen
Dennoch: „Es ist einfach unverständlich für mich, dass die einzelnen Abteilungen der Stadtverwaltung anscheinend nicht miteinander im Austausch stehen“, erklärt Consilius, was ihn daran ganz besonders ärgert. Immerhin sei der Stadtverwaltung an anderer Stelle bekannt gewesen, dass seine Mutter verstorben sei.
Die städtische Friedhofsverwaltung berichtet dazu: „Tatsächlich ist es so, dass die Daten aus dem Melderegister nicht automatisiert in das Friedhofswesen übernommen werden. Sofern eine Person in Kerpen beigesetzt wird, wird jedoch in der Software der Friedhofsverwaltung angezeigt, ob diese verstorbene Person Nutzungsrechte an anderen Grabstätten hat. Nur in diesem Fall wird direkt ermittelt, wer neuer Nutzungsberechtigter der Grabstätte(n) ist.“
Probleme beim Bezug der Rente aus dem Ausland
Und weiter erläutert die Verwaltung: „In der Regel wird mit Ablauf der Ruhefrist ermittelt, ob der Nutzungsberechtigte noch an der bei Erwerb der Grabstätte angegebenen Adresse wohnt, umgezogen oder verstorben ist. Hier sind manuelle Prüfungen der Meldedaten und ein Abgleich mit den Daten anderer Städte und Gemeinden erforderlich. Sofern ein Nutzungsberechtigter verstorben ist und kein neuer Nutzungsberechtigter benannt wurde, erfolgt in der Regel eine Ermittlung über das zuständige Amtsgericht.“ Trotz großer Sorgfalt sei es dennoch möglich, dass verstorbene Nutzungsberechtigte angeschrieben wurden.
Es sei jedoch nicht das erste Mal gewesen, dass die Irrungen und Wirrungen der Bürokratie in seinem Haus Einzug gehalten hätten - buchstäblich, so berichtet Consilius. Denn vor ihrem Tod habe seine Mutter regelmäßig darlegen müssen, dass sie noch lebe. „Sie erhielt einen Teil ihrer Rente von einer Versicherung aus der Schweiz, denn dort haben wir lange gelebt“, erklärt Consilius. Da die Familie später wieder nach Kerpen zog, musste die Mutter Lebensbescheinigungen erbringen. Dies sei bei ausländischen Leistungsbeziehern so üblich.

Lisbeth Consilius an ihrem 99. Geburtstag im Kreise der Familie.
Copyright: Wolf-Dieter Consilius
Anfangs sei die ältere Dame dafür immer zum örtlichen Bürgerbüro in Buir gegangen. Dann schloss die Nebenstelle in dem kleinen Ort und nun sollte Consilius regelmäßig nach Kerpen kommen, um das eigene Leben unter Beweis zu stellen. Für die ältere Dame sei das ein Kraftakt gewesen, sagt ihr Sohn. Doch die Verwaltung ließ sich ihm zufolge schließlich doch für Hausbesuche erwärmen. Bis die Corona-Pandemie in Deutschland grassierte.
„Dann hieß es, und grundsätzlich verstehe ich das auch, die Besuche können nicht mehr stattfinden“, erzählt der Rentner: „Dann wusste man keine Lösung mehr und sagte mir, ich soll auf die Versicherung zugehen, um das mit denen zu klären.“ Ob es nicht viel einfacher wäre, wenn die zuständige Behörde einfach die Daten aus dem Personenstandsregister übernehme, habe er damals im Jahr 2021 zum wiederholten Male gefragt. Dies sei aufgrund der Gefahr einer Falschbeurkundung und wegen des Datenschutzes nicht möglich, habe es geheißen.
Kerpen: Bis zum Lebensende stets geistig hellwach
„Das fand ich dann doch amüsant“, sagt Consilius: „Vor allem den Teil mit dem Datenschutz. Denn der damalige Bürgermeister hat meiner Mutter aufgrund ihres hohen Alters regelmäßig zum Geburtstag gratuliert. Darüber haben wir uns natürlich sehr gefreut, aber es drängt sich die Frage auf, wieso das dann wiederum in Ordnung ist.“
Bis zu ihrem Lebensende sei seine Mutter stets aufgeweckt und geistig hellwach gewesen, erinnert sich Consilius. Ihr habe stets ein kesser Spruch auf den Lippen gelegen. So auch bei den Hausbesuchen, bei denen die Behördenvertreter ihre Arbeit teils ausgesprochen gewissenhaft erledigt hätten. So habe es einmal Probleme gegeben, weil der Personalausweis der Seniorin abgelaufen gewesen sei, als der Besuch anstand.
„Sie war aber von der Pflicht befreit, den Ausweis zu erneuen, da sie körperlich nicht mehr mobil war. Leider haben wir das Schreiben aber nicht gefunden“, erinnert sich Consilius und lacht. Einen Behindertenausweis hätten die Behördengänger nicht akzeptieren können. Daraufhin habe Lisbeth Consilius gesagt: „Schauen Sie mal in den Keller in die Kühltruhe, da liegt meine Zwillingsschwester drin, auf die die Rente läuft.“
Übrigens: Das Grab des Ehemanns sei immer noch nicht abgeräumt, sagt der Sohn. „Ich habe mich bei der Verwaltung gemeldet und denen erklärt, dass ich jetzt der Ansprechpartner dafür bin. Mir wurde zur Auswahl gestellt, das Grab entweder abräumen zu lassen, es weiter zu nutzen oder die Stadt zu beauftragen, es abzuräumen gegen eine Gebühr.“ Er fährt fort: „Ich habe mich für letzteres entschieden. Allerdings ist dort bis heute nichts passiert. Auf Nachfrage habe ich erfahren, dass das Grab aufgrund von Personalmangel und wegen eines fehlenden Geräts noch nicht geräumt werden konnte. Wirklich unglaublich.“
Und wer wissen möchte, was es damit auf sich hat: „Das dafür benötigte Gerät, der Friedhofsbagger, hatte tatsächlich im Jahr 2025 zuerst einen Schaden am Teleskoparm und danach einen Schaden am Drehkranz. Die Beschaffung der notwendigen Ersatzteile hat durch die Vertragswerkstatt einen längeren Zeitraum in Anspruch genommen“, heißt es von der Friedhofsverwaltung. Auch sei die Lage personell angespannt gewesen.
