Massive Defizite172 Kerpener Stadtmitarbeiter länger als sechs Wochen im Jahr krank

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Das Rathaus in Kerpen.

Kerpen – Für die beiden freien Beigeordneten-Stellen in der Kerpener Stadtverwaltung soll es geeignete Bewerber geben. Diese würden sich noch in diesem Monat den Fraktionen des Stadtrates vorstellen, bestätigte die Stadtverwaltung auf Anfrage.

Nähere Details nannte sie nicht. Falls der eine oder andere Bewerber die Zustimmung einer Ratsmehrheit findet, dürften die freien Stellen in absehbarer Zeit so auch besetzt werden können.

Überdurchschnittlicher Krankenstand in Kerpen

Zumindest ein Personalproblem der Kerpener Stadtverwaltung wäre dann gelöst. Doch es gibt noch viele andere Probleme, wie aus einer Verwaltungsvorlage ersichtlich ist, die im Juni im Hauptausschuss vorgelegt wurde: So gab es in der Stadtverwaltung im Zeitraum von April 2021 bis April 2022 beispielsweise einen hohen Krankenstand.

Von 1118 Mitarbeitenden der Stadtverwaltung – davon 149 Feuerwehr und rund ein Drittel Teilzeitbeschäftigte – waren 172 (ohne Feuerwehr) in diesem Zeitraum von einem Jahr mindestens sechs Wochen oder länger „ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig“.

Das könnte einer der Gründe für die Probleme sein

Inwieweit die Zahlen auch heute noch gelten, ist offen. Doch gehen Insider davon aus, dass der Krankenstand innerhalb der Stadtverwaltung höher als im Durchschnitt der öffentlichen Verwaltungen ist. Die rund 20-Seiten dicke Vorlage beschäftigt sich auch mit den möglichen Gründen für den hohen Krankenstand: Es fehle der Stadtverwaltung an einem „guten, betrieblichen Gesundheitsmanagement“.

So hätte die Stadt eigentlich den 172 Mitarbeitenden, die mehr als sechs Wochen erkrankt waren, ein Angebot für ein betriebliches Eingliederungsmanagement machen müssen. Doch dazu kam es aufgrund von Personalmangel im Personalamt bislang nicht: „Insgesamt konnte jedoch aus zeitlichen Gründen einzelfallbezogen lediglich sieben Mitarbeitenden ein solches Angebot gemacht werden“, so die Vorlage.

Pflichtverletzung der Stadt

Das betriebliche Eingliederungsmanagement ist ein gesetzlich vorgeschriebenes formales Verfahren, das nur mit Zustimmung des betroffenen Mitarbeiters oder der betroffenen Mitarbeiterin durchgeführt werden kann.

Die Stadt als Arbeitgeber soll dabei klären, wie die Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeitenden besser überwunden werden kann – etwa durch gesundheitliche Maßnahmen, möglicherweise aber auch durch eine Neuorganisation des Arbeitsbereiches, um eine Überlastung zu vermeiden. Dabei ist auch der Personalrat hinzuziehen.

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Bietet die Stadt den betroffenen Mitarbeitenden kein betriebliches Eingliederungsmanagement an, könne dies nicht nur zu weiteren Arbeitsausfällen führen, heißt es in der Vorlage. Es könne der Stadt im Falle eines Kündigungsschutzverfahrens auch als „Pflichtverletzung“ ausgelegt werden.

Wie der Stadtrat  beschloss, sollen nun 2,5 zusätzliche Stellen im Personalamt eingerichtet werden. Das Amt, das im Vergleich zu anderen Kommunen unterbesetzt sei, solle so in die Lage versetzt werden, verstärkt betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten. Zudem könne es so auch bei der Personalgewinnung und -bindung seine Arbeit verbessern. Dies sei nötig, um freie Stellen besser besetzen zu können.

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