Streit um Wahl zum BeigeordnetenGericht gibt Stadt Kerpen im Fall Al-Khatib recht

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Im Februar 2020 gab es nach der Wahl von Mahmoud Al-Khatib (l.) von Bürgermeister Dieter Spürck noch Blumen.

Im Februar 2020 gab es nach der Wahl von Mahmoud Al-Khatib (l.) von Bürgermeister Dieter Spürck noch Blumen.

Kerpen – In der Auseinandersetzung zwischen der Stadt Kerpen und Mahmoud Al-Khatib um die Besetzung der Stelle des Ersten Beigeordneten hat das Oberverwaltungsgericht Münster nun zugunsten der Kolpingstadt entschieden. Das teilt Bürgermeister Dieter Spürck mit.

Al-Khatib (SPD) war 2020 vom Rat zum Beigeordneten gewählt worden, dann hatte der Rat die Entscheidung wieder aufgehoben. Al-Khatib hatte dagegen Klage erhoben und einen Eilantrag gestellt, wonach die Stadt die Stelle bis zur Entscheidung der Klage nicht neu ausschreiben und besetzen dürfe. Der Eilantrag war vom Verwaltungsgericht Köln abgelehnt worden, nun auch die Beschwerde beim OVG.

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Das Bewerbungsverfahren soll jetzt wieder aufgenommen werden. Das gemeinsame Ziel der nächsten Monate solle sein, „schnellstmöglich einen großen politischen Konsens zur Besetzung des zweithöchsten Amtes in der Stadtverwaltung zu erzielen“, sagt Spürck, der das Dezernat des Ersten Beigeordneten nun schon seit zweieinhalb Jahren kommissarisch führt. (dv)

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