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Kfz-Steuer in BergheimHürden für Behinderte in Bergheim

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Bergheim-Zieverich – Seit Februar vorigen Jahres wird die Kraftfahrzeugsteuer nicht mehr vom Finanzamt eingetrieben, sondern vom Zoll – ein rein formaler Akt, möchte man meinen, jedenfalls ohne nachteilige Folgen für den Autobesitzer. Dass es anders ist, musste nun Harald Henrich aus Zieverich erfahren. Er leidet an der Chronisch obstruktiven Lungenerkrankung, abgekürzt COPD, und ist schwerbehindert. Daher hat er einen Anspruch auf eine starke Ermäßigung bei der Kfz-Steuer, die früher recht simpel beim nächstgelegenen Finanzamt zu bekommen war. „Aber als ich im Mai mein Auto anmelden wollte, war es leider nicht mehr so einfach“, sagt der 62-Jährige.

Zunächst sah alles ganz gut aus. Beim Straßenverkehrsamt habe der Sachbearbeiter Henrichs Unterlagen, etwa den Schwerbehindertenausweis und den Kfz-Schein, gescannt. „Das sei nun alles in Ordnung, hat er gesagt“, erinnert sich Henrich.

Doch dann sei Post vom Hauptzollamt in Münster gekommen. In dem Schreiben wurde Henrich aufgefordert, die Schwerbehinderung durch Vorlage der Originaldokumente nachzuweisen – innerhalb von vier Wochen, sonst werde „nach Aktenlage“ entschieden. „Möglich ist das nur, indem ich entweder die Papiere im Original zum Hauptzollamt nach Münster schicke oder mit den Unterlagen persönlich beim nächstgelegenen Zollamt vorstellig werde“, berichtet Henrich. In seinem Fall seien das die Zollämter Düren und Köln.

Anstrengende Fahrt

Und das findet der Fernfahrer unmöglich. „Es kann doch nicht sein, dass man den Menschen, denen man eigentlich eine Erleichterung verschaffen möchte, eine solche Hürde aufbaut“, sagt Henrich. Er selber sei fit genug, selbst nach Düren zu fahren. „Aber was ist mit Rollstuhlfahrern, für die eine solche Fahrt sehr anstrengend ist?“

Die Dokumente im Original will Henrich auf keinen Fall in die Post geben. „Den Fahrzeugschein muss ich bei einer Autofahrt mit mir führen, und auch den Schwerbehindertenausweis muss ich im Fall des Falles vorzeigen, etwa wenn ich auf einem Behindertenparkplatz stehe.“

Und von der Idee, amtliche Papiere in einen Briefumschlag zu stecken und aus der Hand zu geben, hält Henrich gar nichts. „Was ist denn, wenn die Dokumente unterwegs verloren gehen?“

Britta Flothmann, Pressesprecherin des Hauptzollamts Münster, bestätigt, dass das von Henrich beschriebene Verfahren so korrekt sei. „Das ist gesetzlich so geregelt und von uns entsprechend zu handhaben“, sagt Flothmann. Sie weist darauf hin, dass eigens „regionale Kontaktstellen“, etwa im Hauptzollamt Köln oder im Zollamt Düren eingerichtet worden seien, um den Betroffenen nicht allzu weite Wege zuzumuten.

Rückendeckung bekommt Henrich von der Bergheimer Selbsthilfegruppe Handicap. „Das ist wieder eine dieser Entscheidungen, die über die Köpfe der Behinderten hinweg anstatt im Dialog mit ihnen getroffen wurde“, sagt der SHG-Vorsitzende Stefanos Dulgerakis. „Es ist unverständlich, warum das so kompliziert gemacht wurde.“ Es bleibe nun nur der Versuch, eine Lösung auf der politischen Schiene herbeizuführen.

Das hat Henrich bereits in Angriff genommen: Er hat die SPD-Kreistagsfraktion informiert, die sich bereits an mehrere Bundestagsabgeordnete gewandt hat.