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Mann aus WesselingMit 500 Kilo Kokain in der Karibik erwischt

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Sichergestelltes Kokain (Symbolbild)

Brühl/Wesseling – Es ist Sommer in der Karibik, als im Juni 2012 vor der Küste der Antilleninsel Guadeloupe eine Segeljacht auftaucht, die die Aufmerksamkeit des französischen Zolls auf sich zieht. Die Franzosen, zu deren Staatsgebiet das Überseedepartement gehört, treffen an Bord auf einen heute 61-jährigen Wesselinger, der im etwa 1000 Kilometer entfernten Venezuela zu seinem Segeltörn gestartet war.

Als der Zoll genauer hinschaut, macht er einen erstaunlichen Fund: Insgesamt 500 Kilogramm Kokain sind an Bord der Jacht in verschiedenen Verstecken verstaut worden. Der Wesselinger kommt in Haft, zunächst in einem Gefängnis auf Guadeloupe. Später wird er auf die etwa 200 Kilometer entfernte Antilleninsel Martinique verlegt. Der Mann, der in Deutschland schon einmal wegen Handels mit Betäubungsmitteln lange Jahre im Gefängnis verbracht haben soll, macht nach Informationen der Rundschau zwar Angaben zur Sache, legt jedoch kein Geständnis ab.

Im Rahmen der weiteren Ermittlungen stoßen die Behörden auf einen heute 33-jährigen Brühler, der den Törn des 61-Jährigen vorbereitet und organisiert haben soll – und es soll nicht die erste „Reise“ dieser Art gewesen sein. Bereits im Frühjahr 2011 soll der Brühler gemeinsam mit einem heute ebenfalls 33-jährigen Wesselinger in Venezuela eine Jacht gechartert haben.

Auch an Bord dieses Bootes sollen 500 Kilogramm Kokain versteckt worden sein, mit denen der 33-jährige Wesselinger dann von Venezuela nach Westeuropa segelte. Im Gegensatz zu dem 61-Jährigen soll er auch angekommen sein. In Europa sollen die Drogen schließlich zum Preis von einer Million Euro weiterverkauft worden sein.

So steht es zumindest in der Anklage der Staatsanwaltschaft Köln gegen die beiden 33-Jährigen, über die ab Anfang Mai vor dem Kölner Landgericht verhandelt werden soll.

Bei Festnahme Waffen gefunden

„Die Anklage wirft den beiden Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vor. Das wäre ein Verbrechen“, erklärt der Sprecher des Kölner Landgerichts, Achim Hengstenberg. Die Mindeststrafe in so einem Fall liege bei einem Jahr. Der Strafrahmen reicht aber bis zu 15 Jahren. Der Prozess gegen die Männer ist zunächst auf 14 Verhandlungstage angesetzt.

Bislang haben sich die beiden 33-Jährigen nach Informationen der Rundschau zu den Vorwürfen nicht geäußert. Sie waren im Juni 2013 in Deutschland festgenommen worden und sitzen seitdem in Untersuchungshaft. Bei der Festnahme des Brühlers in einem Wohnwagen in Bornheim soll es laut Anklage zu einem weiteren strafrechtlich relevanten Zwischenfall gekommen sein. Auf der Suche nach weiteren Drogen sollen die Beamten dort auf ein ganzes Waffenarsenal einschließlich Munition gestoßen sein, für das der Mann nicht die erforderliche Erlaubnis besessen haben soll.

Gefunden wurden, so die Anklageschrift, nicht nur eine sogenannte „Pumpgun“, ein Kleinkalibergewehr und eine Repetierbüchse, sondern auch ein Sturmgewehr, das als „Kriegswaffe“ gilt.

Dem 33-jährigen Brühler wird von der Staatsanwaltschaft deshalb jetzt im Prozess vor dem Kölner Landgericht neben dem Drogenhandel nicht nur ein Verstoß gegen das Waffengesetz, sondern auch gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz vorgeworfen.

Unterdessen sitzt der 61-jährige Wesselinger, der dadurch, dass er im Juni 2012 vor Guadeloupe vom Zoll erwischt wurde, die Ermittlungen ins Rollen gebracht hatte, nach Angaben der Kölner Staatsanwaltschaft in der Karibik nach wie vor in Haft und wartet dort auf seinen Prozess.