Projekt am Brabanter Platz in HürthDie Stadt will ihr Schwimmbad zurück
Alt-Hürth – Die unter Denkmalschutz stehende Badeanstalt am Brabanter Platz verfällt seit Jahren. Ein Investor will das Schwimmbad in ein Gesundheitszentrum umbauen – bislang ist es allerdings bei den Plänen geblieben. Bürgermeister Dirk Breuer will nun prüfen, ob der Verkauf rückabgewickelt werden kann. Allerdings sieht es zurzeit nicht nach einer schnellen Lösung aus.
Schon im Jahr 2007 hat die Stadt das Wasser abgelassen. Seitdem gab es mehrere Vorschläge für die zukünftige Nutzung. Überlegt wurde, das Gebäude der benachbarten Berufsschule zuzuschlagen. Auch der Umbau in ein Brauhaus war einmal im Gespräch.
Investor konnte Frist nicht einhalten
Hoffnungen setzte die Stadt in das Konzept eines Investors, der in dem Gebäude ein Rehazentrum mit Wasser- Ergo- und Physiotherapie einrichten will. Im Mai 2011 beschloss der Hauptausschuss den Verkauf des Schwimmbads für einen Euro – verbunden mit der Auflage, innerhalb von sechs Monaten einen Bauantrag zu stellen. Doch schon diese Frist konnte der Investor, der das Bad erst im März 2012 übernommen hat, nicht einhalten.
Erst im Oktober 2013 wurde eine Baugenehmigung erteilt. Gebaut wird aber bis heute nicht. Der Investor machte zunächst technische und rechtliche Schwierigkeiten, dann Probleme bei der Finanzierung des Projekts, das er zuletzt auf sechs Millionen Euro beziffert hatte, für die Verzögerungen verantwortlich. Er erklärte aber, er wolle an seinen Plänen festhalten. Für Nachfragen war der Investor am Dienstag nicht zu erreichen.
Klage könnte Verfahren verzögern
Inzwischen verlieren die Hürther die Geduld. Die Alt-Hürther SPD befestigte am Bauzaun vor dem Schwimmbad Plakate mit der Forderung an Bürgermeister Breuer, die Immobilie zurückzufordern. Die Distriktsvorsitzende Katja Niewiesch beruft sich auf eine Klausel im Kaufvertrag, wonach die Stadt entschädigungsfrei vom Kaufvertrag zurücktreten könne, wenn der Investor seiner Bauverpflichtung nicht innerhalb von zwei Jahren nachkomme – diese Frist wäre im Oktober 2015 abgelaufen. Bürgermeister Breuer weist diese Darstellung zurück.
Der Vertrag sei – anders als im Hauptausschuss beschlossen – unter der Führung seines Vorgängers so geändert worden, dass die Frist erst beginne, wenn die Baugenehmigung nicht mehr angefochten werden könne. Das sei immer noch nicht der Fall, weil der Bescheid den Nachbarn erst jetzt zugestellt worden sei.
Eine Klage von Anwohnern, so Breuer, könne das Verfahren womöglich um Jahre verzögern. „Versäumnisse und Fehlentscheidungen“ hätten die Stadt „in eine schlechte Ausgangslage“ gebracht. Ende Februar will sich Breuer mit dem Investor treffen: „Er muss erklären, was er mit dem Objekt vorhat.“ Unterdessen prüft das Rechtsamt, welche Möglichkeiten die Stadt hat, das Bad zurückzubekommen und nach einem neuen Investor zu suchen.